Schmale Implantate – eine Notwendigkeit in der ästhetischen Implantologie

Implantate mit einem Durchmesser von gerade einmal drei Milimetern eröffnen neue Möglichkeiten in der Implantologie. Mit solchen Implantaten können schmale Schaltlücken im Frontzahnbereich ästhetisch versorgt werden. Denn diese grazilen Implantate erlauben es, die erforderlichen Mindestabstände zu den abgrenzenden Zähnen tatsächlich einzuhalten. Lesen Sie im Folgenden zwei Fallbeispiele zur Versorgung zweier Patienten mit schmalen Implantaten.
Schmale Schaltlücken stellen die Implantologie und v. a. die Implantathardware vor eine schwierige Aufgabe. Heute besteht in der Wissenschaft ein Konsens darüber, dass Mindestabstände vom Implantat zu den angrenzenden Zähnen einzuhalten sind, um eine ausreichende Knochenlamelle zwischen natürlichem Zahn und Implantat zu erhalten, welche eine Weichgewebspapille schützen und ernähren kann. Die Abstände zwischen natürlichem Zahn und Implantat sollten zwischen 1,5 und 2 mm betragen. Gerade im Bereich der lateralen Incisivi im Oberkiefer und bei den Unterkiefer-Schneidezähnen sind zwischen den benachbarten Zähnen in einer Schaltlücke Abstände von 7 mm und weniger die Regel. Daraus ergeben sich Implantatbreiten von maximal 3 mm – wenn man die korrekten Abstände zu den Nachbarzähnen einhalten will. Nur bei Einsatz eines so schmalen Implantats können Abstände von 1,5 mm zu den Nachbarzähnen eingehalten werden, was die Voraussetzung ist, um ästhetisch ansprechende Ergebnisse zu erreichen. Gerade im Bereich dieser Implantationsgebiete sind auch konvergente Wurzeln ein Problem, an dem Implantatsysteme scheitern. Abstände von unter 4 mm sind keine Seltenheit, da die kieferorthopädische Bewegung gerade von Eckzähnen oft nur sehr schwer möglich ist. Bis vor kurzem war es technisch nicht möglich, dauerhaft einsetzbare Titanimplantate herzustellen, welche einen Durchmesser von unter 3,2 mm hatten. Die Problematik gerade bei zweiteiligen Implantaten bestand in der Abutment-Implantat-Verbindung, die nicht zu gering dimensioniert sein durfte, um das Implantat nicht zu sehr zu schwächen. Neue Implantatsysteme machen es jetzt aber möglich, Implantate von 3 mm herzustellen, die dennoch zweiphasig einsetzbar sind. In den folgenden Fallbeispielen wird ihre Anwendung in der Praxis vorgestellt.
Fall 1
In der folgenden Fallbeschreibung (Abb. 1–10) handelt es sich um einen 19-jährigen Patienten mit beidseitiger Nichtanlage der oberen lateralen Incisivi. Durch kieferorthopädische Bewegung mit Multiband-Apparaturen wurden die Lücken zwischen 1er und 3er offen gehalten bzw. erweitert. Die Analyse im Röntgenbild ergab, dass der Abstand im Bereich der Schmelz-Zement-Grenze bei 5,5 mm lag im Bereich der Wurzelspitzen bei 4 mm. Die Berechnung der Abstände ergab, dass maximal ein Implantat von 3 mm Durchmesser eingesetzt werden konnte.
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Abb. 2: Die Pilotbohrung.
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Abb. 3: Einbringen des zweizeitigen Implantats. Der Implantatkörper weist eine besondere Oberflächengestaltung auf.
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Abb. 4: Das inserierte Implantat vor Weichgewebsverschluss.
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Abb. 5: Es ist gelungen, eine natürlich wirkende Papille aufzubauen und perfekt an die benachbarten natürlichen Zähne anzupassen.
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Abb. 6: Beide Implantate in der Röntgennachkontrolle.
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Abb. 7: Die Implantate mit Abutments.
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Abb. 8: Implantatversorgung der oberen seitlichen Incisivi in der Detailansicht. Man beachte die natürlich wirkenden und gut ausgeprägten Papillen.
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Abb. 9: Die perfekte ästhetische Lösung. Eine Brücke kann hier nicht mithalten.
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Abb. 10: Röntgenkontrolle mit endgültiger Versorgung.
In diesem Fall wurden zwei XiVE-Implantate (Dentsply Friadent, Mannheim) jeweils mit einer Länge von 13 mm und einem Durchmesser von 3 mm inseriert. Die Implantation erfolgte anhand vorher angefertigter Operationsschablonen, welche die genaue Richtung der Implantate anzeigten, wobei hier vor allem auf die Konvergenz der Wurzelspitzen zu achten war. Die endgültige Implantation erfolgte nach Messaufnahmen mittels Vorbohrern mit einem Durchmesser von 1,5 mm. Die postoperative Röntgenaufnahme zeigt, dass zwischen Wurzelspitzen und Implantat im apikalen Bereich beidseits maximal 0,5 mm Abstand erreicht werden konnten. Im Bereich der Schmelz-Zement-Grenze wurden die Implantate so positioniert, dass zu den Nachbarzähnen jeweils 1,5 mm Abstand erhalten blieb. Da auch nach vestibulär Weichgewebe bzw. Knochen fehlte, wurde in diesem Bereich unter Verwendung einer Mischung von autologem Knochen und Tricalciumphosphat augmentiert. Das Knochenaufbaumaterial wurde mit einer Kollagenmembran abgedeckt und die Wunde direkt versorgt. Nach viermonatiger Einheilzeit wurden die Implantate mikrochirurgisch eröffnet und zur Papillenausformung provisorische Kronen angefertigt.
Die Fotos vor der endgültigen Versorgung zeigen, dass durch den Erhalt der interdentalen bzw. dentoimplantären Knochenlamellen eine gute Ausgangssituation geschaffen wurde, um bestmögliche Weichgewebsresultate zu erzielen. Implantate mit größerem Durchmesser wären in diesem Fall aus ästhetischen Gründen unmöglich gewesen; auch eine Implantation an den Wurzelspitzen vorbei erschien aussichtslos. Gerade im Bereich der oberen Incisivi, wo in den meisten Fällen ein zweizeitiges Vorgehen anzustreben ist, da augmentiert werden muss, ist das XiVE-Implantat mit seinem schmalen Durchmesser und der dennoch gegebenen Möglichkeit zum zweizeitigen Vorgehen ein großer Schritt hin zu optimalen ästhetischen Ergebnissen.
Fall 2
Die zweite Fallbeschreibung (Abb. 11–18) bezieht sich auf den Bereich der unteren Incisivi, der für die ästhetische Implantologie noch immer eine Herausforderung darstellt. Vorgestellt wird ein 33-jähriger Patient, welcher die mittleren unteren Incisivi durch ein Trauma verloren hat. Bei einer Gesamtbreite der entstandenen Schaltlücke von ca. 10,5 mm stellt sich bei Implantaten mit Durchmessern von 3,5 mm und mehr die Frage, ob zwei Implantate zum Ersatz der fehlenden Zähne überhaupt möglich sind. Bei einer addierten Implantatbreite von 7 mm würden sich als Abstände zu den Nachbarzähnen sowie interimplantär nur je 1 mm ergeben – zu wenig, um einen Erhalt der Knochenstrukturen zu gewährleisten. Knochenabbau an den natürlichen Zähnen und Papillenverlust wären die Folge. Als Alternativen bietet sich die Verwendung eines Implantates mit der Versorgung des zweiten fehlenden Zahnes als Kantileverbrücke oder das Einsetzen zweier schmaler Implantate an.
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Abb. 11: Die Ausgangssituation zeigt eine große Schaltlücke traumabedingt.
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Abb. 12: OP-Situs nach Aufbereitung mit 3,0-mm-Fräsen.
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Abb. 13: Okklusalansicht vor Weichgewebsverschluss. Optimale räumliche Positionierung der Implantate dank der schmalen Durchmesser.
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Abb. 14: Reentry mit Gingivaformern.
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Abb. 15: Inserierte Implantate mit den Temp Base Abutments.
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Abb. 16: Sehr gute Weichgewebssituation vor Einlieferung der Krone.
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Abb. 17: Abschlussaufnahme nach Wiederaufbau der Papillen.
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Abb. 18: Röntgenkontrolle.
In unserem Fall wurden zwei Implantate mit einem Durchmesser von 3 mm inseriert, welche gedeckt einheilten. Nach drei Monaten erfolgten die Implantatfreilegung sowie die prothetische Versorgung.
Durch den Einsatz der schmalen Implantate konnten Abstände von 1,5 mm eingehalten werden. Diese reichten aus, um den Knochen und auch die Weichgewebe in der Papillenzone zu erhalten, wie die Röntgenaufnahme und das Abschlussbild der Prothetik zeigen. Gerade für den Ersatz der unteren Schneidezähne durch Implantate sind schmale Durchmesser unerlässlich, denn ästhetische Ergebnisse werden von den Patienten auch in dieser Zone gefordert. Gerade beim Ersatz von Einzelzähnen in diesem Bereich wurde durch die Implantattherapie oft mehr Schaden als Nutzen für den Erhalt der Nachbarzähne bewirkt.
Fazit
Zusammenfassend ist zu sagen, dass schmale Implantate, wie sie
hier vorgestellt worden sind, die Möglichkeit bieten, die Grenzen der Implantologie wieder etwas weiter hinauszuschieben. Diese neue Implantathardware ermöglicht sowohl den Schutz von Hart- und Weichgewebsstrukturen als auch ästhetisch anspruchsvolle Behandlungsergebnisse in schmalen Lücken.

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