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Hygiene

Praxishygiene im Zeitalter der Automatisierung

Im Fokus „gefürchteter“ Praxisbegehungen stehen die Hygiene und die Infektionskontrolle sowie eine korrekte Aufbereitung der Medizinprodukte und ein dokumentiertes Aufbereitungsprocedere. Welche Maßnahmen und Systeme hierfür sinnvoll eingesetzt werden können, um den Anforderungen an eine optimale Praxishygiene gerecht zu werden, hat Hygiene-Expertin Iris Wälter-Bergob nachfolgend zusammengefasst.

Praxishygiene. Bilder: © DIOS GmbH
Praxishygiene. Bilder: © DIOS GmbH
Praxishygiene. Bilder: © DIOS GmbH

Patienten und Praxisteam können gleichermaßen potenzielle Überträger von Infektionen sein. Mit dem Wiederauftreten von neuen, aber auch von scheinbar längst „ausgestorbenen“ Krankheiten steigt das Hygienebewusstsein in der Zahnarztpraxis stetig an. Verstärkt wird dies vor dem Hintergrund, dass RKI-Richtlinien und DIN-Normen zahlreiche Rahmenbedingungen vorgeben und weiter verschärfen.

Der Hygieneplan der Bundeszahnärztekammer enthält klare Vorgaben für die Durchführung und Dokumentation der Hygienemaßnahmen und ist somit unentbehrlich für die Praxis. Darüber hinaus wurden mittlerweile Voraussetzungen geschaffen, die staatlichen Stellen ermöglichen, auch ohne konkreten Verdacht Praxisbegehungen zu jedem Zeitpunkt durchzuführen. Umso mehr obliegt es jeder Praxis selbst, ein gangbares Hygienesystem zu etablieren, kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu leben. Sind Sie fit für eine Praxisbegehung? Können Sie sicher bestätigen, dass Sie allen Anforderungen gerecht werden?

Die Basis für eine gute Praxishygiene

Den optimalen Weg für eine bestmögliche Praxishygiene zu finden, scheint zunächst vermeintlich einfach zu sein. Doch sollen die Anforderungen perfekt erfüllt werden, ist dies bei genauerer Betrachtung mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden. Monetär und auch personell ist dabei ganzer Einsatz gefragt. Die tatsächlich verpflichtenden Erfordernisse aus Unmengen an Regelwerken herauszufiltern, stellt für das Praxisteam eine Herausforderung dar. Eine intensive Vorbereitung und konsequente Umsetzung sind daher das A und O für eine gute Praxishygiene.

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Die Basis bilden eine funktionale Infrastruktur sowie die klare Einteilung von Zuständigkeiten. Beispielsweise muss eindeutig geregelt sein, wer für welche Tätigkeiten qualifiziert und autorisiert ist, was besonders im Bereich der Aufbereitung oberste Priorität hat. Regelmäßige Fortbildungen der Teammitglieder, abhängig von Aufgaben und Verantwortungsbereichen, sollten daher für jede Praxis selbstverständlich sein. Optimal jedoch ist eine Weiterbildung zur Hygienebeauftragten, wie sie z. B. die Spitta Akademie anbietet.

Damit die zahlreichen Anforderungen an ein Hygienemanagement in die Praxis umgesetzt werden können, wird es notwendig, Hygienepläne, Instrumentenlisten sowie eindeutige, verständliche Arbeitsanweisungen einschließlich der Festlegung von Prozess- und Qualitätskontrollen zu erstellen. Die formale Gestaltung bietet dabei Platz für Gestaltungsmöglichkeiten: Tabellarische, stichpunktartige, aber auch ausformulierte Ausarbeitungen sind möglich. Ebenso kann der Hygieneplan auch mit einem Desinfektionsplan identisch sein. Es empfiehlt sich, den Praxishygieneplan zur Einsichtnahme auszuhängen. In diesem sollten für die einzelnen Arbeitsbereiche sowohl Maßnahmen zur Desinfektion, Reinigung, Sterilisation und Dokumentation als auch Kontrollen schriftlich festgelegt sein. Ebenfalls sollten darin Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten notiert werden, denn der Kontrolle und Dokumentation der einzelnen Chargen wird eine besonders wichtige Rolle zugeordnet.

Automatisierungssoftware sorgt für geringeren Verwaltungs- und Handlungsaufwand

Abb. 1: Einstufung von Medizinprodukten. Bilder: © DIOS GmbH
Abb. 1: Einstufung von Medizinprodukten. Bilder: © DIOS GmbH

Die Medizinprodukte- Betreiberverordnung fordert in § 4 Abs. 2: „… die Aufbereitung […] mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist …“ Außerdem fordert die RKI-Empfehlung unter Punkt 2.2.7 („Dokumentation“), dass bei der Aufbereitung (von Medizinprodukten) die Prozessparameter erfasst werden müssen (Abb. 1). Der sicherste Weg, dieser Forderung nachzukommen, ist der Anschluss eines Druckers oder die Verbindung des Autoklaven mit der Praxis-EDV. Die Freigabe muss schriftlich für jede Charge dokumentiert werden. Pflichtangaben dabei sind die Chargennummer, das Sterilisierdatum, das Ablaufdatum, die Bezeichnung des verwendeten Autoklaven oder die Sterilisator- Nummer sowie der Name oder die Personalnummer der freigebenden Person.

Um den Verwaltungs- und Handlungsaufwand für all diese Regelungen und Prozesse möglichst gering zu halten, empfiehlt sich eine zeitgemäße Automatisierungssoftware wie beispielsweise DIOS MP. Mit dieser Software lassen sich alle Anforderungen spielend leicht erfüllen und der Arbeitsaufwand nebenbei signifikant reduzieren. Hinsichtlich der immer häufiger auftretenden Praxisbegehungen ist es auch ratsam, ein geordnetes und transparentes System vorweisen zu können.

Abb. 2: Verwaltung von Medizinprodukten mit der Software DIOS MP. Bilder: © DIOS GmbH
Abb. 2: Verwaltung von Medizinprodukten mit der Software DIOS MP. Bilder: © DIOS GmbH

Im Fokus dieser Praxisbegehungen stehen schließlich in erster Linie die Hygiene und die Infektionskontrolle. Am genauesten widmen sich die Gutachter den teils bereits genannten Punkten wie der korrekten Aufbereitung von Medizinprodukten – insbesondere, ob das vorgeschriebene Aufbereitungsprocedere genau eingehalten und dokumentiert wird (Abb. 2). Bausteine sind zum Beispiel die Aufbereitung in Thermodesinfektoren und Sterilisatoren, die Wartung und Instandhaltung von Instrumenten und Geräten, die Validierung der Aufbereitungsgeräte, die Sterilgutlagerung sowie die lückenlose Dokumentation. Grundsätzlich ist es auch hier wieder von großer Wichtigkeit, die verbindlichen Hygienerichtlinien, Empfehlungen des Robert Koch-Instituts, das Medizinproduktgesetz und zahlreiche DIN-Normen genauestens einzuhalten, um für eine Begehung gerüstet zu sein.

Zur Vorbereitung auf eine Begehung gibt es hilfreiche Literatur und Checklisten, wie beispielsweise das Loseblattwerk „Leitfaden Praxisbegehung“ vom Spitta Verlag. Nähere Informationen zur Automatisierungssoftware finden Interesseierte auf https://www.dios.de/index.php/de/produkte/dios-mp

Korrespondenzadresse:

IWB CONSULTING
Iris Wälter-Bergob
Hoppengarten 56
59872 Meschede
www.iwb-consulting.info

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