Praxisbegehung: Mythos oder verbindliche Realität

Bedingt durch spezifische Behandlungssituationen und die damit verbundenen Risiken, wird den Anforderungen an die Hygiene in der Zahnarztpraxis eine immer größere Bedeutung beigemessen. Das Ziel einer einwandfreien Hygienekette ist dabei zunächst so eindeutig wie simpel: Krankheiten vorbeugen, Infektionen vermeiden, Übertragungswege erkennen und eliminieren. Bei genauerer Betrachtung jedoch wird schnell klar, dass dieses Thema sehr viel komplexer ist.
Immer häufiger werden Zahnarztpraxen deutschlandweit von den zuständigen Behörden geprüft. Und dies ist kein Mythos, sondern gehört mittlerweile so selbstverständlich zum Praxisalltag wie das Führen eines Terminkalenders. Jede Praxis kann überraschend mit einer Begehung konfrontiert werden; stiegen im Laufe der letzten anderthalb Jahre doch Anzahl und Frequenz der Begehungen drastisch an. Die Praxis wird dabei genauestens von den Behörden unter die Lupe genommen. Was die Prüfer dabei besonders interessiert, sind der aktuelle und gelebte Status von Praxishygiene und die Infektionskontrolle.
Auf eine Begegnung vorbereiten
Grundsätzlich ist es maßgeblich, die verbindlichen Hygiene-Richtlinien, Empfehlungen des Robert Koch-Instituts, Medizinproduktegesetz und zahlreiche DIN-Normen genauestens einzuhalten, um für eine Begehung gerüstet zu sein.
Am genauesten widmen sich die Gutachter der korrekten Aufbereitung von Medizinprodukten. Hier ist speziell in der Implantologie bereits auf die korrekte Klassifizierung zu achten! Außerdem ist von Interesse, ob das vorgeschriebene Aufbereitungsprozedere genau eingehalten und dokumentiert wird. Bausteine sind zum Beispiel die Aufbereitung in Thermodesinfektoren und Sterilisatoren, die Wartung und Instandhaltung von Instrumenten und Geräten, die Validierung der Aufbereitungsgeräte, die Sterilgutlagerung sowie die lückenlose Dokumentation. Außerdem von großer Wichtigkeit sind die Infektionsprävention für Praxisteams und Patienten sowie die Einhaltung von Rechtsgrundlagen. Gerne wird auch überprüft, ob alle Mitarbeiter in die Geräte und Richtlinien eingewiesen sind. Umfangreiche Themengebiete also, die nicht ad hoc erarbeitet werden können. Deshalb gilt es, sich bestmöglich und frühzeitig auf Begehungen vorzubereiten.
Die meisten Praxen sind sich der Tatsache bewusst, dass künftig nichts mehr an der Einhaltung der Vorschriften und Regelwerke vorbeiführt. Bei einem Großteil konnte auch tatsächlich eine deutliche Steigerung des Bewusstseins für ZAHNMEDIZIN Praxishygiene festgestellt werden. Dementsprechend werden Schritt für Schritt Maßnahmen eingeleitet, um allen geforderten Punkten zu genügen. Selbstverständlich ist dies zunächst mit einem nicht geringen finanziellen und personellen Aufwand verbunden. Trotzdem steigt das Engagement hinsichtlich eines lückenlosen Hygieneprozesses beträchtlich. Dieser Trend ist allgemein als sehr positiv einzustufen. Dennoch existieren immer noch mindestens genauso viele Praxen, die diese Notwendigkeiten weiterhin stark unterschätzen. Eben diese haben noch einen weiten Weg vor sich, um alle Anforderungen einwandfrei erfüllen zu können. Doch Vorsicht: Zahlreiche gerichtliche Urteile hinsichtlich der Unterlassung der Hygienevorschriften sehen empfindliche Strafen für Praxisbetreiber vor, die bis hin zur Schließung der Praxis führen können.
Ein geschlossener Hygienekreislauf notwendig
Fragt man nach dem Sinn der aktuellen Entwicklungen, so war und ist es ein notwendiger Schritt, die Anforderungen an die Praxishygiene zu verschärfen. Beispiele aus jüngster Vergangenheit, wie die Entwicklung und Übertragung der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit oder der Vogelgrippe, untermauern die Forderung nach einem geschlossenen Hygienekreislauf maßgeblich. Auch das Wiederaufkeimen längst vergessener Krankheiten und darüber hinaus neuer Epidemien bringt die Wichtigkeit des Themas exakt ans Tageslicht. Das Motto für jede Praxis sollte daher lauten: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Diejenigen Praxen, die das Thema Hygiene nicht nur ernst nehmen, sondern auch aktiv in den Alltag integrieren, können einer Praxisbegehung bedenkenlos entgegensehen. Ein entscheidender Faktor in diesem Rahmen ist, sich niemals auf der getanen Arbeit auszuruhen. Regulatorien und Gesetze verändern sich ständig weiter. Die Praxen sind dementsprechend angehalten, die Vorgehensweise anzupassen und zu erweitern. Dabei besteht eine der größten Herausforderungen darin, nicht den Blick für das Wesentliche zu verlieren und sich fokussiert mit den Kernpunkten zu befassen. Denn schon morgen kann die Praxisbegehung jeder Praxis ins Haus stehen.
Unten stehend finden Sie die Checkliste.
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