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Untersuchungsergebnisse gemäß Trinkwasserverordnung

Legionellenbelastung in Wassersystemen

Seit Ende der 1970er-Jahre ist bekannt, dass Legionellenpneumonien durch die Inhalation von bakterienhaltigem Aerosol ausgelöst werden können. Die absolute Anzahl der gemeldeten Legionellosen in Deutschland und Österreich ist im Verhältnis zu anderen meldepflichtigen Erregern niedrig, steigt aber seit Jahren an. Der gleiche Trend ist auch in anderen Ländern zu sehen.

Legionellen peterschreiber.media/Adobe.Stock

In einer Studie aus dem Jahr 2008 wurde gezeigt, dass Legionellen als Erreger von Pneumonien häufig nicht erkannt werden. Es wird geschätzt, dass die jährliche Anzahl bei bis zu 30.000 Erkrankten liegt [1]. Im Jahr 2011 wurde daher eine Untersuchungspflicht in die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) aufgenommen. Diese gilt für Objekte, bei denen der Trinkwassererwärmer (TWE) über 400 Liter enthält oder falls das Rohrleitungsvolumen zwischen TWE und der entferntesten Entnahmestelle 3 Liter überschreitet [2]. Dezentrale Anlagen und Kaltwasser sind bisher nicht von einer Untersuchungspflicht betroffen, sollen aber bei der erweiterten Untersuchung nach einer potenziellen Ansteckungsquelle mit berücksichtigt werden [3].

Mit der Einführung der Untersuchungspflicht wurden ein „Technischer Maßnahmewert“ (TMW; 100 Legionellen/100 ml) festgelegt, bei dessen Überschreitung Maßnahmen zur Reduktion der Belastung mit Legionellen gefordert werden. Diese reichen von einer wiederholten Probenahme bis zu einem Duschverbot und ggf. der Sanierung des Wassersystems.

Die Untersuchung soll zeigen, ob eine „systemische“ Kontamination des Trinkwarmwassers (TWW) im Objekt vorliegt. Zur rechtskonformen systemischen Untersuchung muss an mindestens 3 Stellen im System eine Beprobung durchgeführt werden: Es wird eine Probe aus dem Vorlauf des TWE entnommen sowie aus dem Rücklauf der Zirkulationsleitung (falls vorhanden) und mindestens einer peripheren Probenahmestelle.

Die Probenahme erfolgt an Probenahmehähnen oder am Wasserhahn. Hierfür wird der Perlator entfernt und der Hahn desinfiziert. Nach Ablauf von genau einem Liter Wasser wird die Probe für die Untersuchung genommen. Die Probenahme und die Laboruntersuchung basieren auf internationalen Normen und sind in Deutschland durch eine „Empfehlung des Umweltbundesamtes“ standardisiert, deren Anwendung verbindlich ist [4]. Der TMW ist an eine korrekte Beprobung gebunden. So ist eine Beprobung von Duschköpfen ausdrücklich nicht zulässig, da es sich hier um eine sogenannte „lokale“ endständige Kontamination handelt. Ebenso sind leerstehende Wohneinheiten oder periphere Entnahmestellen mit geringer Nutzung nicht repräsentativ, da diese nicht ordnungsgemäß benutzt werden. Bei der Probenahme wird die Wassertemperatur unmittelbar nach der Probenahme (T1) und nach Erreichen der Maximaltemperatur (T2) gemessen.

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Ausschlaggebend: Zeitpunkt und Probenmenge

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Abb. 1: Veränderung der Untersuchungsergebnisse bei aufeinander genommenen Proben (jeweils 250 ml). Es wurden 80 ml Wasser filtriert, die Filter wurden inkubiert und die Legionellenkolonien auf dem Filter gezählt. Bei > 200 Kolonien wurde ‚200‘ als Wert angegeben.

Der Zeitpunkt der Probenahme kann das Untersuchungsergebnis stark beeinflussen (Abb. 1): Im Einzelfall sind der Zeitpunkt und die Probenmenge ausschlaggebend. Die messbare Legionellenkonzentration kann außerdem über den Verlauf eines Tages stark schwanken [5]. Der nach TrinkwV relevante 2. Liter für die Beurteilung einer systemischen Legionellenkontamination liegt hier unter dem Höchstwert, welcher im 6. Liter erreicht wurde. Bei der Probennahme wird nicht dokumentiert, ob und wie lange der Wasserhahn bereits unbenutzt war. Einflüsse wie Stagnation (Vermehrung von Bakterien) oder das Duschen (Abriss von Biofilmpartikeln) werden dadurch nicht erkannt.

Einfluss der Wassertemperatur

Abb. 2: Anteil positiver Legionellenbefunde (in %) bei der jeweiligen Entnahmetemperatur. Dr. Petzold
Abb. 2: Anteil positiver Legionellenbefunde (in %) bei der jeweiligen Entnahmetemperatur.

Die in einem Temperaturintervall von 2 °C gemessenen Überschreitungen wurden ausgezählt und auf alle im Intervall durchgeführten Messungen in Bezug gesetzt (Abb. 2). Die hier dargestellten Daten stammen aus Trinkwasseruntersuchungen der Jahre 2012 bis 2017 (n = 18.063). Der Anteil positiver Proben ist von 27,2% auf 16,5% abgesunken; der Anteil über dem TMW liegender Proben sank von 15,1% auf 7,5%. Dieser Rückgang kann wahrscheinlich auf ein gesteigertes Problembewusstsein und technische Verbesserungen der Trinkwarmwassersysteme nach positiven Befunden zurückgeführt werden.

Der Anteil der positiven Legionellenabefunde steigt bis zu einer Temperatur von 45 °C kontinuierlich an und fällt danach stark ab. Die größte Wahrscheinlichkeit für einen positiven Legionellenbefund ergibt sich für T1 = 45 °C (Abb. 2). Auch bei Temperaturen > 60 °C muss jedoch zumindest sporadisch mit positiven Ergebnissen gerechnet werden.

Die Wassertemperatur hat einen maßgeblichen Einfluss auf Legionellen im System: Die geforderte TWW-Temperatur von 55 bzw. 60 °C wird allerdings häufig nicht eingehalten.

Für die Praxis ergeben sich aus diesen Untersuchungen verschiedene Konsequenzen. Der Einfluss der Probenahme auf das Ergebnis der Untersuchung ist hoch: Ein vergleichbares und reproduzierbares Ergebnis lässt sich nur durch eine standardisierte Probenahmetechnik erreichen. Ob durch die nach den deutschen UBAEmpfehlungen in der Peripherie der Hauswasserinstallation durchgeführten Wasseruntersuchungen tatsächlich „systemische“ Kontaminationen erkannt werden können oder ob es sich hierbei um „lokale“ Kontaminationen handelt, kann kontrovers diskutiert werden. Die meisten positiven Befunde treten in der Peripherie auf, sodass naheliegt, dass die Abkühlung des Wassers außerhalb der Zirkulationsleitungen einen erheblichen Einfluss hat.

Des Weiteren sinkt kontinuierlich die Wahrscheinlichkeit für einen positiven Legionellenbefund bei T1 < 45 °C. Bei TWW-Temperaturen von ca. 20 °C ist die Wahrscheinlichkeit für einen positiven Befund etwa so hoch wie bei 52 °C. Dies bedeutet, dass auch vermehrt in Kaltwasserleitungen mit positiven Befunden gerechnet werden muss [6]. Durch regelmäßige Kontrollen wird die Besiedelung von Warmwassersystemen aufgezeigt und kann bei Bedarf auch zurückgedrängt werden. Es ist jedoch nicht zwingend, dass diese Strategie langfristig zu einem Rückgang der Erkrankungszahlen führen wird.

Bisher fehlen groß angelegte Fall-Kontroll-Studien, die epidemiologisch gesicherte Zusammenhänge zwischen häuslichen Trinkwasserinstallationen und Legionellenpneumonien untermauern. Bei den gemeldeten Fallzahlen kann nur sehr selten eine Infektionsquelle ausfindig gemacht werden. Die Meldedaten deuten darauf hin, dass die Kontrolle möglicher Legionellenquellen erweitert werden muss. So wurde auch eine Überwachungspflicht von Verdunstungsanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern seit 2017 eingeführt [7]. Der Einfluss der Überwachung auf die gemeldeten Legionellenpneumonien ist aktuell schwer abschätzbar.

Anmerkung der Redaktion

Erkrankungen durch Legionellen (Legionellosen) kommen als Legionärskrankheit (mit Pneumonie) und als sogenanntes Pontiac-Fieber vor. Fälle von Legionärskrankheit treten weltweit auf. Deutschland liegt mit einer Meldeinzidenz von 1,7 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner (2018) leicht unter dem aktuellen europäischen Durchschnitt von 1,8 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner [8,9]. Da nicht alle Pneumonien auf eine Legionellen-Infektion getestet werden, ist von einer Untererfassung auszugehen. Aus Studieninformationen wird die tatsächliche Inzidenz nicht-Krankenhaus-assoziierter Fälle von Legionärskrankheit auf etwa 18 bis 36 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner geschätzt [10].
Quelle: RKI;
Erstveröffentlichung des Artikels in Ärzte Woche 10 vom 5. März 2020, Seite 28, Springer-Verlag.

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