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Flächendesinfektion und -reinigung

Das Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis

Hygienisches Arbeiten ist für jeden, der in der Zahnmedizin tätig ist, eine Selbstverständlichkeit. Doch so klar die Vorstellungen von Sauberkeit und Hygiene im Prinzip auch sein mögen: Im Detail steckt manche Schwierigkeit, besonders wenn exakte Vorschriften und Richtlinien zu erfüllen sind. Nachfolgend wird aufgezeigt, was bei der Flächendesinfektion im klinischen Bereich der Praxis grundsätzlich zu beachten ist.

Hygiene ist heutzutage das A und O. Fotolia / Walenga Stanislav
Hygiene ist heutzutage das A und O.
Hygiene ist heutzutage das A und O.

Die mikrobielle Kontamination von Flächen und Gegenständen im klinischen Bereich ist durch Kontakte seitens des Zahnarztes, der Mitarbeiter und der Patienten sowie durch Aerosolbildung (Spray-Anwendung) geben. Ein entstehender Sprühnebel sollte so gering wie möglich gehalten bzw. eine gute Absaugtechnik beherrscht werden. Hierbei gilt es zu beachten, dass sich der Kopf-Abstand des Patienten zu den Arbeitsflächen um einiges verringert, wenn der Behandlungsstuhl nach hinten gefahren wird, denn dann ist die Kontaminationsmöglichkeit weitaus größer. Auf kontaminierten Flächen und Gegenständen können sich innerhalb kurzer Zeit große Keimzahlen ansammeln und durch Berührung können diese auf die übrigen Bereiche in der Praxis verteilt werden.

Durch das Anfassen kontaminierter Flächen oder Gegenstände lauern Infektionsgefahren für die Patienten, den Zahnarzt und das Praxisteam. Eine gewissenhafte, effiziente Reinigung und Desinfektion ist deshalb unerlässlich. Am besten ist diese durchzuführen, wenn die Geräte, Einrichtungsgegenstände und Oberflächen glatte und abwaschbare Flächen vorweisen, desinfektionsmittelbeständig und die Stellen mit Handkontakt zur Bedienung leicht zu reinigen sind.

Der Aerosolbereich um den Patienten umfasst ca. 1,5 m. In diesem Umkreis sollten keine Gegenstände gelagert werden. Besonders zu beachten ist ferner die Liegeposition des Patienten. Vorteilhaft ist, dass die PC-Tastatur mit einer Schutzfolientastatur abgedeckt wird, da diese besser und effektiver zu reinigen ist als die Tastatur selbst. Kugelschreiber, Farbmarkierstifte, Notizblöcke, Tacker etc. sollten sich nicht in diesem Bereich befinden.

Reinigung und Desinfektion von Oberflächen, Geräten und Gegenständen im Behandlungsbereich

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Nach der Behandlung eines jeden Patienten müssen die durch Kontakt oder durch Aerosol kontaminierten patientennahen Oberflächen desinfiziert werden, so z.B. medizinisch-technische Geräte und Einrichtungsgegenstände im Patienten-Behandlungsbereich, das Zahnarzt- und das Assistenz-Element, der Behandlungsstuhl, das Speibecken, die OP-Lampe, die Schläuche, Kupplungen und Köcher der Absauganlage im Griffbereich. Alle Desinfektionsmaßnahmen sind als Wischdesinfektion durchzuführen; eine Sprühdesinfektion nur bei solchen Gegenständen, die mit der Wischtechnik nicht erreicht werden. Zu verwenden sind Desinfektionsmittel mit kurzer Einwirkzeit (z.B. alkoholische Mittel). Die verwendeten Desinfektionsmittel müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • VAH-Zertifizierung (Verbund für Angewandte Hygiene) zur Flächendesinfektion
  • HBV-/HCV-/HIV-Wirksamkeit (begrenzte Viruzidie)
  • Bei Verdacht oder Erkrankung an offener Tuberkulose müssen Sie tuberkulozide Desinfektionsverfahren anwenden.

Auch patientenferne Flächen einschließlich des Fußbodens sind zu desinfizieren, wenn sie durch Blut, Speichel oder sonstige potenziell infektiöse Sekrete kontaminiert wurden. Alle Arbeitsflächen sind täglich am Ende des Behandlungstages zu desinfizieren. Für alle nicht kontaminierten Flächen außerhalb des klinisch genutzten Praxisbereichs reicht im Normalfall eine Reinigung (z.B. Rezeption, Wartezimmer, Garderobe, Aufenthaltsraum etc.).

Reinigung und Desinfektion von Fußböden

Sichtbare Kontaminationen des Fußbodens mit Blut, Eiter o.Ä. müssen umgehend mit einem flächendesinfektionsmittelgetränkten Zellstoff-Tupfer aufgenommen und mit einem desinfektionsmittelgetränkten Tuch nachgewischt werden. Am Ende des Behandlungstages ist eine Feuchtreinigung ohne Zusatz von Desinfektionsmittel ausreichend. Das heißt, Sie können ganz normalen Bodenreiniger für das Wischwasser verwenden. Für alle nicht kontaminierten Böden außerhalb des klinisch genutzten Praxisbereichs reicht im Normalfall (je nach Bedarf und Schmutzanfall) eine Reinigung (z.B. Rezeption, Wartezimmer, Garderobe, Aufenthaltsraum etc.).

Es muss beachtet werden, dass bei der Feuchtreinigung der Fußböden ein 2-fach-Putzkammer-Eimer verwendet wird. Dieses Verfahren verhindert, dass der Schmutz aus dem Wischwasser wieder auf dem Fußboden verteilt wird. Fußböden im klinischen Bereich sollten nicht gesaugt und nicht gefegt werden, da unnötig Staub aufgewirbelt werden kann.

Reinigung und Desinfektion im Röntgenbereich

Die kontaminierten Teile der Röntgeneinrichtung sind nach jedem Patienten zu desinfizieren sowie weitere durch Kontakt kontaminierte Flächen. Intraorale Röntgenfilme müssen nach der Entnahme aus der Mundhöhle des Patienten desinfiziert werden (Wischtechnik). Damit intraorale Röntgenfilme und Hilfsmittel wie Watterollen, Filmhalter, Kinnstützen etc. abgelegt werden können, müssen Ablageflächen vorhanden sein, die nach jeder Behandlung desinfiziert werden. Durch die Verwendung von Trays für die abzulegenden Gegenstände kann eine Kontamination der Oberflächen vermieden und somit eine Flächendesinfektion erspart werden. Patientenferne Flächen einschließlich des Fußbodens sind zu desinfizieren, wenn diese durch Blut, Speichel oder sonstige potenziell infektiöse Sekrete kontaminiert wurden. Es muss eine Möglichkeit zur hygienischen Händedesinfektion vorhanden sein (Spender für Händedesinfektionsmittel).

Reinigung und Desinfektion von Abformungen und zahntechnischen Werkstücken

Abformungen, zahntechnische Werkstücke, Bissnahmen etc., die aus der Mundhöhle der Patienten kommen, sind als mikrobiell kontaminiert anzusehen. Ganz wichtig ist, die Abformungen und den Zahnersatz (Prothesen, Kronen usw.) zu reinigen und zu desinfizieren, sodass für die MitarbeiterInnen, auch die des Dentallabors, oder für den Transport zuständige Personen keine Infektionsgefahr besteht. Das Praxispersonal ist für einen hygienisch einwandfreien Zustand verantwortlich, gerade wenn Abformungen oder Zahnersatz den Behandlungsbereich verlassen.

Diese dürfen erst weitergegeben werden, wenn sie nach einem geeigneten Verfahren gereinigt und desinfiziert wurden. Das Gleiche gilt natürlich auch, wenn Werkstücke vom Labor zurückkommen.

Was die Verträglichkeit der Materialien auf Desinfektionsmittel betrifft, sollte man sich unbedingt an die Angaben des Herstellers halten. Denn gerade bei Abformungen besteht die Gefahr der Verformung, was in jedem Fall ausgeschlossen werden sollte, denn darunter würde die spätere Passform des zahntechnischen Werkstücks leiden. Diese Möglichkeit ist jedoch kein Argument dafür, keine Desinfektion durchzuführen. Die heutigen Desinfektionsmittel für Abformungen sind den Beschaffenheiten und Eigenarten der Abdruckmaterialien angepasst, um Verformungen zu verhindern.

Spezialbereiche

Die Praxishygiene muss in einer Regelmäßigkeit und Selbstverständlichkeit erfolgen. Robert Kneschke / fotolia
Die Praxishygiene muss in einer Regelmäßigkeit und Selbstverständlichkeit erfolgen.

Hier muss unbedingt auf eine Regelmäßigkeit und Selbstverständlichkeit (Festlegung im Hygieneplan und Arbeitsanweisung „Desinfektion von Abformungen und zahntechnischen Werkstücken“) bei der Reinigung und Desinfektion der Abformungen und Werkstücke geachtet werden, denn schnell können sich Keime ansammeln und bei falschem Verhalten durch Kontakt in der ganzen Praxis verteilt werden.

Auch das Wasser in Wasserbädern, das zur Temperierung von Wachsplatten oder Abformmaterialien verwendet wird, muss nach jedem Patienten gewechselt werden, wenn es mit Speichel oder anderen Körperflüssigkeiten kontaminiert wurde. Das Wasserbehältnis muss, bevor es erneut mit frischem Wasser befüllt wird, selbstverständlich desinfiziert werden.

Wenn ein Abdruck aus dem Mund des Patienten entnommen wird, ist dieser vorsichtig unter fließendem Wasser abzuspülen. Es ist darauf zu achten, dass es beim Spülvorgang nicht spritzt. Danach wird die Abformung in einem geschlossenen System im Tauch- oder Sprühverfahren desinfiziert. Nach der Desinfektion ist das Desinfektionsmittel unter fließendem Wasser abzuspülen, es sei denn, es gibt ein anderes Mittel, welches auf das Desinfektionsverfahren abgestimmt ist. Zahntechnische Werkstücke wie Zahnersatz, Kronen o.Ä. sind zu desinfizieren und unter fließendem Wasser gründlich zu reinigen. Ggf. ist die zusätzliche Nutzung eines Ultraschallgerätes sinnvoll.

Bei der Wahl eines geeigneten Desinfektionsmittels gilt, dass das Desinfektionsmittel VAH-zertifiziert ist und gegen Tuberkulose- Erreger, HBV, HCV und HIV wirksam ist. Die Wirksamkeit des Desinfektionsmittels unter Speichel- und Blutbelastung muss unter realen Bedingungen nachgewiesen worden sein.

Das Desinfektionsmittel und -verfahren dürfen das Material nicht verändern. Hierzu müssen die Herstellerangaben zu der Abform- und Zahnersatzmaterialien beachtet werden. Bei Patienten, von denen ein erhöhtes Infektionsrisiko ausgeht, sollte von vornherein ein Abdruckverfahren angewendet werden, das eine absolut sichere Desinfektion zulässt (gegenüber Desinfektionsmitteln unempfindlichere Abdruckmaterialien).

Kontaminierte Artikulatoren müssen im Sprüh- und Wischverfahren desinfiziert werden. Bevor der Zahnersatz o.Ä. beim Patienten eingesetzt wird, ist jener zuvor im Sprüh-/Tauchverfahren zu desinfizieren und danach unter fließendem Wasser abzuspülen. Für Dentallabore gelten dieselben Empfehlungen.

Anforderungen an Wasser führende Systeme

Die Behandlungseinheiten sind an Leitungen angeschlossen, gespeist von Wasser aus dem öffentlichen Wassernetz. Dies ist erforderlich, denn für folgende Geräte/Gegenstände (Wasser führende Systeme) wird Wasser zum Kühlen oder Spülen benötigt, und zwar für Motoren, Kupplungen, Schläuche, Mehrfunktionsspritzen, fest integrierte Ultraschallhandstücke und Mundspülbecher-Füller.

Cave: Laut der Trinkwasserverordnung darf das durch Behandlungseinheiten fließende Wasser die Keimzahl von 100 koloniebildenden Einheiten (KbE) pro Milliliter nicht überschreiten. Im Inneren der Leitungen können Keime aus dem Trinkwasser Biofilme bilden. Ein Kontaminationsrisiko des Kühl- und Spülsystems in den Behandlungseinheiten besteht besonders, wenn das Wasser in den Leitungen z.B. über Nacht, am Wochenende oder im Urlaub steht und es relativ warm ist.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der sachgerechte Betrieb der Behandlungseinheit unter dem Aspekt der mikrobiologischen Qualität des zufließenden Wassers überprüft werden. Dabei werden durch ein externes Labor die Koloniezahl und die Legionellen bestimmt. Bei gut gewarteten Einheiten liegt die Koloniezahl nicht über 100 KbE/ml. Sollten die Koloniezahlen darüber liegen, so spricht das für eine erhöhte Biofilmbesiedlung. In einem solchen Fall ist eine intensivere Spülung vor der Patientenbehandlung und ggf. eine Desinfektion (Biofilm-Removing) in Absprache mit dem Hersteller notwendig. Das Risiko einer Legionellen-Infektion bei einer zahnärztlichen Behandlung ist aufgrund unzureichender Untersuchungen nicht belegt. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sollten die Richtwerte von 1 KbE Legionellen/ml jedoch nicht überschritten werden. Liegen keine Anhaltspunkte für Mängel vor, erscheint eine Untersuchung laut RKI-Richtlinien 2006 im Abstand von 12 Monaten als sinnvoll.

Anforderungen an die Absauganlage

Durch kontaminierte Absaugschläuche bestehen Infektionsrisiken für Patienten, Mitarbeiter und Techniker. Die Absauganlage wird durch Bakterien, Viren und Pilze des Patienten kontaminiert.

Kontaminierte Flüssigkeiten aus dem Absaugschlauch können durch einen Reflux (Rückfluss) in den Mund Ihrer Patienten gelangen. Daher sollte beim Absaugen unbedingt ein solcher Reflux vermieden werden. Untersuchungen haben ergeben, dass es zu einem Reflux kommen kann, wenn der Absaugschlauch oberhalb des Patienten geführt wird. Unabhängig von der Absaugtechnik kann ein Reflux verhindert werden, wenn Absaugkanülen mit Nebenlufteinlässen verwendet werden.

Cave: Reflux ist ein Rückfluss von abgesaugtem Wasser. Dieser kann entstehen, wenn Weichteile wie die Wange oder die Zunge angesaugt werden und somit die Absaugkanüle (den Sauger) verschließen – hörbar an verändertem Absauggeräusch. Dies ist unbedingt zu vermeiden. Es muss deshalb darauf geachtet werden, dass eine korrekte Absaugtechnik ohne Ansaugen von Weichteilen erfolgt; der Absaugschlauch muss unterhalb des Patienten liegen, um zu verhindern, dass es zu einem schwerkraftbedingten Rückfluss von abgesaugten Flüssigkeiten in den Mund des Patienten kommt.

Weiterhin ist bei der Verwendung der Desinfektionsmittel für Absauganlagen zu beachten, dass das Desinfektionsmittel eine gute Reinigungswirkung hat, jedoch die Materialien der Absauganlage nicht verändert, um die Funktionsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen. Die Wirksamkeit des Desinfektionsmittels muss unter praxisnahen Bedingungen (Blut- und Schleimbelastung) belegt sein. In der Absauganlage ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein Amalgam-Abscheider integriert. Bei jedem Patientenwechsel sind die Schlauchöffnungen am Absaugschlauch (für Absaugkanüle und Speichelsauger) außen und, soweit möglich, auch innen nach den Empfehlungen zur Flächendesinfektion zu desinfizieren. Für jeden Patienten sind desinfizierte oder sterile Absaugkanülen und Einmal-Speichelsauger zu verwenden. Nach jedem Patienten sind Absaugschläuche und Mundspülbecken nach den Empfehlungen zur Flächendesinfektion zu desinfizieren. Zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit wird empfohlen, die Absauganlage nach jeder Behandlung, bei der abgesaugt wurde, mit kaltem Wasser durchzuspülen.

Die Einwirkzeit bei Desinfektionsmitteln ist einzuhalten. Siebe und Filter sind erst nach Ablauf der Einwirkfrist zu entnehmen. Empfohlen wird, zumindest am Ende eines jeden Behandlungstages, eine Desinfektion der Innenräume der Absauganlage mit einem nicht schäumenden Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel durchzuführen.

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