Anzeige

gesponsert Neues von der CGM Dentalsysteme

PAR-Richtlinie: CGM Z1.PRO-Module, die die Umsetzung erleichtern

Die Digitalisierung auf dem Gesundheitsmarkt hat einen deutlichen Schub erfahren: Seit Juli sind die Leistungen zur systematischen Behandlung von Parodontitis im Rahmen der neuen PAR-Richtlinie in Kraft getreten. Die CGM Dentalsysteme stellen passende digitale Lösungen für die neuen Anforderungen bereit.

CGM

Die Neuerungen durch die neue PAR-Richtlinie machen komplexe Umstellungen an der Praxissoftware notwendig, von denen bereits viele im 4. Quartal zur Verfügung stehen. Zu Beginn der Parodontitis-Behandlungsstrecke steht die Anamnese. Der CGM Z1.PRO Anamnesebogen bietet einen komfortablen Einstieg in die parodontale Dokumentation, stellt datenschutzrechtliche Anforderungen sicher und sorgt für Konformität der Datensätze.

Auch der PAR-Planungsdialog wurde verändert und an die neuen Vorgaben angepasst: Der Behandlungsbedarf ab 4mm für das geschlossene Verfahren (AITa/b) bzw. 6mm für das offene Verfahren (CPTa/b) wird erkannt und die Leistungen berechnet. Bei einer Messung mit Nachkommastellen wird der Wert immer auf den nächsthöheren vollen aufgerundet. Je nach Anzahl der Messstellen kann zum Zahn auch gleich der Blutungsindex (BOP) eingetragen werden. Zur Leistung ATG kann direkt aus der Planung die erforderliche Dokumentation hinterlegt und gespeichert werden. Zur Leistung MHU können unter Zuhilfenahme des Z1-Prophylaxe-Moduls die Patientenaufklärung und Mundhygienedokumentation erfolgen. Nach Eintrag des Blutungs- und Plaque-Index kann der erhobene Mundhygienestatus gespeichert und für den Patienten können eine Motivationsgrafik und die erhobenen Befunddaten ausgedruckt und mitgegeben werden. Der neue Parodontalstatus (Staging und Grading), der zu jeder PAR-Planung erhoben werden muss, kann gleich aus dem Planungsdialog heraus aufgerufen werden. Je nach Einstufung des Stagings (Stadium I bis IV) und des Gradings (Grad A–C) werden Anzahl und Frequenz der nachfolgenden UPT (Unterstützende Parodontitis Therapie) ermittelt und auch in den Planungsdialog übernommen.

Darüber hinaus wurde eine Integration der neuen PAR-Leistungen (4, MHU, ATG, AITa/b, CPTa/b, BEVa/b) und der UPT-Leistungen (UPTa-g) vorgenommen. Und auch in Sachen Abrechnung hat sich etwas getan: Die Abrechnung der PAR-Leistungen erfolgt in Teilschritten: Die erstmalige Abrechnung der PAR-Leistungen erfolgt nach Abschluss der AIT-Maßnahmen in einem eigens dafür vorgesehenen Abrechnungsdialog. Und die Abrechnung der UPT-Leistungen nach Abschluss der antiinfektiösen bzw. chirurgischen Maßnahmen in der sich daran anschließenden UPT-Phase (je nach Grad der Einstufung A, B, C) wurde integriert. In Kürze soll darüber hinaus das Erstellen von PAR-Plänen gemäß der Richtlinie für Versicherte nach §22a SGB V möglich sein.

Weitere Informationen bei:
CGM Dentalsysteme GmbH
Maria Trost 25
56070 Koblenz
Tel.: +49 (0)261 8000 1900
Fax: +49 (0)261 8000 1922
E-Mail: info.cgm-dentalsysteme@compugroup.com
http://www.cgm-dentalsysteme.de

Anzeige

Bildquellen sofern nicht anders deklariert: Unternehmen, Quelle oder Autor/-in des Artikels

Kommentare

Keine Kommentare.

Anzeige