Digitalisierung in deutschen Zahnarztpraxen nimmt Fahrt auf

Mit dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärztinnen und Zahnärzte (EBZ), welches seit dem 1. Januar 2023 für alle Kassenzahnarztpraxen verpflichtend ist, wurde ein digitaler Informationskanal von der Zahnarztpraxis zu den Krankenkassen und wieder zurück geschaffen. Aus einem rosa Papierformular ist ein digitaler Antragsdatensatz geworden, welcher nun von der Praxis – statt wie bisher über den Postweg – elektronisch direkt an die Krankenkasse übermittelt wird. Dies gelingt bereits sehr gut für die Fachbereiche Prothetik (ZE), Kieferbruch und Kiefergelenkerkrankungen (KB/KGL) sowie die Kieferorthopädie (KFO).
Während andere Anwendungen, die auf der Telematikinfrastruktur (TI) basieren, in Zahnarztpraxen bisher vor allem Aufwand und Mehrkosten verursacht haben, ist das neue EBZ-Verfahren auf ganzer Linie ein Erfolg. Noch nie waren Genehmigungen von Heil- und Kostenplänen so schnell in der Zahnarztpraxis, wie es nun mit diesem neuen digitalen Verfahren der Fall ist. Teilweise benötigt es von der Absendung der Beantragung bis zur Genehmigung durch die Kasse nur wenige Minuten.
Zudem erhält die Praxis nach wenigen Sekunden automatisch eine Zustellbestätigung als Nachweis für die Übersendung des Antrags. Grund für die hohe Bearbeitungsgeschwindigkeit ist neben dem Wegfall des Postwegs und des Umwegs über die Patienten/-innen vor allem die automatisierte Verarbeitung auf Seiten der Krankenkassen. Diese automatische Verarbeitung wird auch Dunkelverarbeitung genannt.
Der Name leitet sich von dem Umstand ab, dass hier die Verarbeitung im dunklen Inneren des Rechenzentrums und nicht von Sachbearbeitern/-innen in einem Tageslicht durchfluteten Büro stattfindet. Neben dem enormen Zeitvorteil lieben die verantwortlichen Praxismitarbeiter/-innen das neue EBZ-Verfahren auch dafür, dass man den Patienten/-innen nicht mehr hinterhertelefonieren muss, um in Erfahrung zu bringen, ob der Heil- und Kostenplan bereits genehmigt wurde. Diese Information kommt jetzt bequem auf Knopfdruck in die Praxis.
Das spart im generell stressigen Praxisalltag natürlich einiges an Zeit und Nerven. Die digitale Vernetzung von Zahnärzten/-innen, Ärzten/-innen, Psychotherapeuten/-innen, Kliniken und Krankenkassen ist seit Jahren das erklärte Ziel des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der gematik, welche die Spezifikationen für die meisten Anwendungen in der Telematikinfrastruktur verantwortet.
Das EBZ-Verfahren wurde jedoch nicht von der gematik, sondern von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKVSV) spezifiziert und auf den Weg gebracht. Die Anwendung ist also keine Idee der gematik, auch wenn das EBZ den sicheren Transportweg über die Telematikinfrastruktur nutzt und von der Funktionsfähigkeit der TI abhängig ist, sondern ein Leuchtturmprojekt der KZBV.
Besonders lobenswert ist es, dass bei diesem Verfahren die Praxissoftware-Hersteller rechtzeitig von den Verantwortlichen an den Tisch geholt und an der technischen Ausgestaltung beteiligt wurden. Gemeinsam haben so die KZBV, der GKV-SV und der Verband der deutschen Dentalsoftware-Unternehmen (VDDS) somit die 1. Mehrwertanwendung für Zahnärzte/-innen auf die Telematikinfrastruktur gebracht. Und an dieser Stelle ist noch lange nicht Schluss; weitere hilfreiche dentale Anwendungen sind bereits in Planung.
Welche Anwendungen für Zahnarztpraxen sollen zukünftig noch über die TI laufen?
Weitere hilfreiche Anwendungen, wie z.B. ein digitaler zahnärztlicher Material- und Implantatpass für Patienten/-innen sowie die einfache und schnelle Übermittlung der Monats- und Quartalsabrechnung direkt aus der Praxissoftware an die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV), sind bereits in Planung. Mit dieser kann sich die Praxis zukünftig das Einloggen in das KZV-Portal und das Hochladen der Abrechnungsdatei (DTA) ersparen. Zudem sollen alle offiziellen und verbindlichen zahnärztlichen Formulare nach und nach digitalisiert werden.
Auch die zahntechnischen Labore werden voraussichtlich bis Ende nächsten Jahres in die Welt der TI eingebunden. Somit steht einem rechtssicheren und schnellen elektronischen Austausch von Informationen zwischen Zahnarztpraxis und Labor – z.B. über das Ende-zu-Endeverschlüsselte KIM – nichts mehr im Weg. Zukünftig werden digitale Labor-Auftragszettel automatisch von der Praxissoftware erstellt und versendet sowie der Laborsoftware eingelesen und verarbeitet.
Während das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), bei dem die Gültigkeit und Aktualität von Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte der Patienten/-innen geprüft und ggf. aktualisiert werden, eher den Krankenkassen als den Zahnarztpraxen nutzt, und der „elektronische Medikationsplan“ (eMP) und die „elektronische Patientenakte“ (ePA) eher den Patienten/-innen einen Nutzen bringen sollen, wird es also nun endlich auch Anwendungen geben, welche einen spürbaren Mehrwert in der Zahnarztpraxis schaffen. Damit dürfte die Akzeptanz für die Digitalisierung in der Zahnarztpraxis mit Sicherheit deutlich ansteigen und sich nicht mehr nur auf digitales Röntgen und karteikartenloses Arbeiten sowie Onlineterminierung beschränken.
Was ist mit der digitalen Patientenakte?
Bisher ist die elektronische Patientenakte (ePA) trotz aufwendiger technischer Umsetzung ein Flop, der viele Millionen Euro gekostet hat. Im Vergleich zur Anzahl der insgesamt anspruchsberechtigten Versicherten ist die aktive Nutzeranzahl im Falle der ePA unbedeutend. Auch wenn einige Patienten/-innen kurzfristig Interesse gezeigt und sich die ePA-App der eigenen Krankenkasse heruntergeladen haben, ist diese in der Regel wieder schnell vom Smartphone verschwunden.
Grund hierfür war der geringe Nutzen ohne Vorbefüllung der Akte und vor allem der komplizierte Beantragungsweg. Hierbei mussten die Patienten/-innen ein Postident-Verfahren durchlaufen oder die Geschäftsstelle ihrer Krankenkasse persönlich aufsuchen, um ein ePA-Aktenkonto zu erhalten und einen PIN, um damit vom Smartphone aus auf die Akte zugreifen und Ärzten/-innen die entsprechenden Freigaben erteilen zu können.
Doch der Gesetzgeber plant nun bei der elektronischen Patientenakte eine entscheidende Änderung. Alle Patienten/-innen in Deutschland sollen bald automatisch eine elektronische Patientenakte erhalten. Hierzu ist die Umstellung vom bisherigen Optin-Verfahren, indem die Patienten/-innen sich aktiv für eine Patientenakte interessieren und entscheiden müssen, hin zu einem Opt-out-Verfahren, bei dem alle Patienten/-innen – ob sie wollen oder nicht – erst einmal eine Patientenakte erhalten und diese von den Krankenkassen automatisch vorbefüllt wird mit Daten (z.B. aus den Abrechnungsdaten der letzten 5 Jahre).
Die Patienten/-innen müssen also, wenn sie keinen Mehrwert in der Anwendung sehen oder diese aus anderen Gründen nicht wollen, aktiv um Deaktivierung oder Löschung bei der Krankenkasse bitten. Mit diesem Vorgehen will man eine schnellere Verbreitung und Nutzung der elektronischen Patientenakte erreichen.
Auch sollen alle Patienten/-innen die Möglichkeit erhalten, ihre Daten mit nur einem Klick anonymisiert der Forschung zu spenden. Die Krankenkassen wünschen sich zudem, dass die Versicherten – eigenverantwortlich für ihre Daten – auch eine Option erhalten, mit der sie ihre Patientenakte auf freiwilliger Basis der Kasse zur Verfügung stellen können.
Konnektortausch und Zertifikatsende – wann kommt die TI 2.0?
Jede Kassenzahnarztpraxis ist laut Bundesmantelvertrag und der gesetzlichen Vorgaben zur Anbindung an die TI verpflichtet. Privatzahnärzte/-innen sollen zukünftig ebenso dazu verpflichtet werden. Der Spitzenverband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) ist bereits von der gematik als neuer Gesellschafter aufgenommen worden.
Doch beliebt ist die TI bei keinem so richtig. Sieht man einmal ab von den einmaligen Anschaffungskosten und laufenden Gebühren, dann entstehen immer wieder auch Aufwände durch Störungen in der TI oder dem Umstand, dass Zertifikate ablaufen und Geräte ersetzt werden müssen. Zudem muss man dafür sorgen, dass die Firmware der Konnektoren und Kartenlesegeräte immer auf dem Laufenden gehalten und ständig alle Neuerungen beachtet und umgesetzt werden.
Wie schön wäre es, wenn sich um diese Vorgänge zuverlässige und kompetente Ansprechpartner/-innen kümmern oder die TI zukünftig einfach stabiler und weniger kompliziert werden würde. Das alles soll die TI 2.0 bringen – so das Versprechen der gematik. Doch wie und wann die neue TI 2.0 wirklich kommen wird, steht noch nicht sicher fest.
Aus diesem Grund sind einige Anbieter von TI-VPN-Service-Angeboten auf die Idee gekommen, die Hoffnung, dass die TI 2.0 alles leichter machen wird, für ihr Marketing zu nutzen. Sie machen Werbung damit, dass bei ihnen der Konnektor im Rechenzentrum steht und man sich daher um nichts mehr kümmern müsse. Dies ist jedoch ein trügerisches Versprechen, zumindest so lange im Rechenzentrum noch exakt die gleichen Einbox-Konnektoren stehen wie in der Praxis.
Erst wenn diese durch die neuen, deutlich performanteren High-Speed-Konnektoren (HSK) abgelöst wurden, kann ein Umzug der TI in das Rechenzentrum wirklich Sinn machen. Mit der 1. Zulassung eines HSK durch gematik und BSI ist voraussichtlich Mitte des Jahres zu rechnen, sodass alle aktuellen Angebote noch Einbox-Konnektoren im Rechenzentrum nutzen. Diese bieten keinen Mehrwert für die Praxis, sondern bei genauerem Hinsehen eher das Gegenteil.
Bei solchen Angeboten teilt sich eine Praxis mit bis zu 14 anderen Praxen einen Einbox-Konnektor im Rechenzentrum, kann diesen nicht selbstständig neu starten, wenn dies notwendig wird, und hat auch sonst keinerlei Kontrolle. Zudem erwirbt man kein Eigentum am Gerät und hat ein schlechteres Preis-Leistungs-Verhältnis sowie eine niedrigere Performance, da man das Gerät nicht alleine nutzt. Auch bleiben bei solchen Lösungen weiterhin die Kartenlesegeräte in der Praxis, da dort die elektronischen Gesundheitskarten eingelesen werden.
Das Gerät kann also nicht in das Rechenzentrum wandern, und somit muss man sich weiterhin in der Praxis darum kümmern, die Firmware regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen. Was hilft es also, wenn der Konnektor im Rechenzentrum vom TI-Anbieter automatisch upgedatet wird, aber dafür in der Praxis ggf. sogar eine kleine VPN-Box aufgestellt werden muss, um eine sichere Verbindung zum Rechenzentrum aufzubauen. Man tauscht also eine Box gegen eine andere oder baut das VPN über eine nicht von der gematik zertifizierte VPN-Software auf.
Das alles ist eher für die Betreiber/-innen ein gutes Geschäft als eine endgültige Lösung für die Praxis, um alle Probleme und Aufwände mit der TI an Dritte zu delegieren. Die hier beschriebene Rechenzentrumslösung hat also mit TI 2.0 wenig zu tun.
Bei der TI 2.0 handelt es sich um ein von der gematik definiertes System, bei dem man keinen Konnektor und auch keine Kartenlesegeräte mehr benötigt. Hier benötigt man lediglich ein aktuelles höherwertiges Smartphone und eine digitale Identität, welche die Zugriffsrechte der Nutzer/-innen auf die TI regelt. Durch die neue TI 2.0 sollen auch Patienten/-innen in die Lage versetzt werden, direkt an den Anwendungen der TI teilnehmen und diese nutzen zu können.
Die TI 1.0, welche bei der Ärzte-, Zahnärzteschaft, Apotheken und anderen Strukturen dann bereits im Betrieb ist, soll – zumindest mittelfristig – parallel weiterlaufen und wird nicht mit Einführung der TI 2.0 sofort abgeschaltet. Es macht also vermutlich noch keinen Sinn, sich bereits jetzt am Markt nach TI 2.0 oder Rechenzentrumslösungen umzusehen. Hier gilt es wie oftmals, wenn neue Technologien auf den Markt kommen, zunächst zu beobachten, dann zu testen und erst zu bestellen, wenn es sich als eine stabile und hilfreiche Neuerung herausstellt.
Künstliche Intelligenz erobert nun auch die dentale Welt
Spätestens seit der mächtige Großkonzern Alphabet, besser bekannt unter dem Namen seiner Suchmaschine google, auf den weltweiten Erfolg der neuen KI-Anwendung ChatGPT von OpenAI mit Panik und Furcht vor Verlust der Marktführerschaft reagiert hat, ist KI in aller Munde. Natürlich wird auch in der Zahnärzteschaft über ChatGPT und andere KI-Anwendungen diskutiert. Dabei gibt es bereits seit längerem einige in der Zahnmedizin hilfreiche KI-Anwendungen.
An 2 dieser Anwendungen durfte ich sogar einen kleinen Anteil leisten und will diese daher hier vorstellen. Die vermutlich ausgereifteste und hilfreichste dentale KI-Anwendung in Deutschland dürfte dentalXrai Pro sein, welche in Berlin an der Charité entwickelt wurde. Mit ihr können automatisch und in kürzester Zeit Röntgenbilder analysiert werden.
Die Röntgenbefundung auf Knopfdruck spart enorm Zeit und steigert gegenüber den Patienten/-innen auch das Vertrauen in die daraus resultierenden Therapieempfehlungen. Mehr als 14 Millionen Zähne wurden mit der KI bereits analysiert. Natürlich haben letztendlich die Zahnärzte/-innen selbst immer das letzte Wort und entscheiden, jedoch leistet ihnen die KI bei der Entscheidungsfindung gute Unterstützung und ist auch im Rahmen der Patientenkommunikation ein hilfreiches Werkzeug.
Dies ist auch bei der 2. KI-Anwendung so, an der ich mich beteiligen durfte. Mit RechnungsWunder steht der Zahnärzteschaft eine KI-Anwendung zur Verfügung, welche dabei hilft, die Komplexität der zahnärztlichen Abrechnung mithilfe modernster Technologien beherrschbar zu machen. Innerhalb von Sekunden werden Rechnungen auf Gebührenkonformität und Wirtschaftlichkeit geprüft.
Hier kommen modernste „Machine-Learning-Algorithmen“ zur Anwendung, die dafür sorgen, dass Potenziale und Fehler in der zahnärztlichen Abrechnung schnell und effektiv entdeckt und korrigiert werden können. Natürlich gibt es noch viele andere KI-Anwendungen in der Zahnmedizin, welche größtenteils jedoch noch nicht auf dem deutschen Markt zur Verfügung stehen.
Doch die Zeit wird dafür sorgen, dass auch diese KI-Anwendungen bald in deutscher Sprache zur Verfügung stehen werden. Die größte Hürde wird für diese nicht in Deutschland entwickelten Apps die DSGVO und die Tatsache, dass die Abrechnungsregeln für deutsche Zahnärzte/-innen ziemlich kompliziert und einmalig in der Welt sind.
Fazit
Digitale Verfahren wie das EBZ und die auf den Markt drängenden neuen KI-Anwendungen bringen Digitalisierung und technischen Fortschritt in die Praxis. Umso wichtiger wird es für Praxisinhaber/-innen, sich mit diesen Themen zu beschäftigen und sich digital aufzustellen. Praxen, die weiterhin nicht an der TI angeschlossen sind oder nicht am EBZ teilnehmen, werden es leider sehr schwer haben, Nachfolger/-innen für ihre Praxis zu finden.