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Müssen jetzt alle Arbeitsverträge geändert werden?

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Mit dem am 01.08.2022 in Kraft getretenen neuen Nachweisgesetz stellt sich für Arbeitgeber und damit auch Zahnarztpraxen die Frage, ob jetzt alle Arbeitsverträge geändert werden müssen. Und dies ist nur ein Beispiel dafür, was es heißt, als Praxisinhaberin und -inhaber im Vertragsrecht immer auf dem Laufenden zu bleiben. Das Deutsche Zentrum für orale Implantologie e. V. (DZOI) hat deshalb gemeinsam mit dem Fachanwalt für Medizinrecht Dr. jur. Daniel Gröschl eine neue Fortbildung „Vertragsrecht“ entwickelt. Der erste Termin mit dem Titel „Gute Verträge sind mehr als nur Verträge – Praxisverträge auf dem Prüfstand“ findet am Freitag, den 04. November 2022, von 13.00 bis 16.30 Uhr in Düsseldorf statt. Anmeldungen sind in der DZOI-Geschäftsstelle möglich: 0871-66 00 934, Opens window for sending emailoffice(at)dzoi.de, www.dzoi.de.  

Neues Nachweisgesetz: nur Arbeitsverträge ab 01.08.2022 betroffen

Bezüglich der aktuellen Fragestellung, welche Auswirkungen das neue Nachweisgesetz auf Arbeitsverträge hat, stellt Medizinrechts-Experte Dr. jur. Daniel Gröschl fest, dass hiervon nur Neuverträge ab dem 01.08.2022 betroffen sind. „Das Nachweisgesetz regelt, über welche Inhalte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Arbeitsverträgen schriftlich zu informieren sind. Mit der neuen Fassung setzt der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie 2019/1152 der EU-Arbeitsbedingungen um, die transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen fördern soll“, erläutert der Rechtsanwalt.

Mit dem neuen Nachweisgesetz kommen neben den Bestehenden weitere Unterrichtungspflichten hinzu, die in Arbeitsverträgen ab oder zum 01.08.2022 berücksichtigt werden müssen. Die größten Veränderungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sieht Dr. Daniel Gröschl bei zusätzlichen Unterrichtungspflichten in Bezug auf Kündigungsverfahren, Fortbildungsansprüchen, Zusammensetzung der Vergütung, Ruhepausen und -zeiten, Überstunden und betrieblicher Altersversorgung.

„Verstöße gegen Unterrichtungspflichten führen nicht zur Unwirksamkeit von Arbeitsverträgen, können nach § 4 Abs. 1 und 2 NachweisG aber mit Bußgeldern bis zu 2.000 Euro sanktioniert werden. Es ist also ratsam, aktuelle und Musterarbeitsverträge von Zahnarztpraxen entsprechend der neuen Gesetzeslage zu prüfen und zu ergänzen.“

Mit der neuen DZOI-Fortbildung fit in Vertragsrecht 

„In Gesprächen mit unseren DZOI-Mitgliedern stellen wir immer wieder fest, dass es viele Fragen rund um das Vertragsrecht gibt“, sagt DZOI-Präsident Dr. Helmut B. Engels. „Jemand will seine Praxis erweitern oder sich mit Kollegen zusammenschließen. Andere wollen Mitarbeitende am Umsatz beteiligen, ihre Praxis verkaufen oder übergeben. In jedem dieser Fälle sollten die grundlegenden vertraglichen Voraussetzungen bekannt sein, auch um Fallstricke zu vermeiden und für alle Seiten ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Die neue DZOI-Fortbildung zum Vertragsrecht leistet genau das.“ Behandelt werden dort diese entscheidenden Vertragsformen für Praxisinhaberinnen und -inhaber:

  • Gesellschaftsverträge für Gemeinschaftspraxen und MVZ inklusive Unternehmensentwicklung, Gewinnverteilung, Konfliktlösungsstrategien
  • Praxiskaufverträge inklusive Praxiswertbestimmung, Bedingungen, übergehende Verträge, Ãœbergaben, Schenkungsfreibetrag, Umsatzsteuer auf Veräußerungsgewinn
  • Anstellungsverträge inklusive neuem Nachweisgesetz, Umsatzbeteiligung, Befristung, Kurzarbeitergeld

Für die Fortbildung werden ein Zertifikat und Fortbildungspunkte vergeben. Kosten: DZOI-Mitglieder 180,00 Euro, Gäste 250 Euro. Anmeldungen sind in der DZOI-Geschäftsstelle möglich: 0871-66 00 934, Opens window for sending emailoffice(at)dzoi.de, www.dzoi.de.

1. DZOI-Fortbildung Vertragsrecht 

„Gute Verträge sind mehr als nur Verträge – Praxisverträge auf dem Prüfstand“ mit Fachanwalt für Medizinrecht Dr. jur. Daniel Gröschl

Freitag, den 04. November 2022, 13.00-16.30 Uhr 

St. Vinzenz-Krankenhaus – Verwaltungsgebäude
Schloßstraße 85-87
40477 Düsseldorf


Quelle:
Deutsches Zentrum für orale Implantologie e.V.

Näheres zum Autor des Fachbeitrages: Dr. jur. Daniel Gröschl


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