Zeichen häuslicher Gewalt in der Zahnarztpraxis erkennen und dokumentieren

Drucken Von Landesportal Hessen    aktualisiert am 27.07.2010

Staatsminister Jürgen Banzer stellt Informationsmaterialien vor.



Wiesbaden. Hessen wird nicht nachlassen im Kampf gegen häusliche Gewalt. „Die Opfer erleben wohl das Schlimmste, was jemand erleben kann: Gewalt im unmittelbaren privaten Umfeld, wo eigentlich Nähe, Intimität und Vertrauen herrschen sollte“, so Jürgen Banzer, Hessischer Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit. Minister Jürgen Banzer stellte heute im Wiesbadener Landtag Materialien vor, die es Zahnärzten erleichtern sollen, Verletzungen als Folge von Gewalt zu erkennen und möglichst gerichtsfest zu dokumentieren. „Zahnärzte sind oft die ersten und auch leider oft die einzigen, die Gewaltopfer aufsuchen“, betonte Jürgen Banzer.

Die Hessische Landesregierung hat daher das Projekt „ZuGang“ finanziert, in dessen Rahmen durch die Hochschule Fulda Materialien entwickelt und erprobt wurden. Dazu gehören:
  • Der hessische zahnärztliche Dokumentationsbogen zur Erfassung interpersoneller, insbesondere häuslicher Gewalt.
  • Die DENT-DOC-CARD, die auf einem handlichen Format den Zahnärztinnen und Zahnärzten einen kurzen Überblick über das Vorgehen beim Erkennen, Ansprechen und Dokumentieren von häuslicher Gewalt gibt.
  • Die Handlungsempfehlungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte zum Erkennen, Ansprechen und Dokumentieren interpersoneller Gewalt.
  • Das Ablaufschema zur Vorgehensweise beim Erkennen und Dokumentieren häuslicher Gewalt.

Mit der flächendeckenden Implementierung des Dokumentationsbogens und der Dent-Doc-Card in allen hessischen zahnmedizinischen Kliniken sowie verschiedenen Zahnarztpraxen wurde bereits begonnen. Einführungsveranstaltungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden demnächst statt. „Seelische und körperliche Gewalt in der Partnerschaft sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Es handelt sich um Misshandlungen, die geächtet und bekämpft werden muss“, bekräftigte der Minister. Das Thema müsse aus der Tabuzone herausgeholt werden, wodurch auch die Sensibilität für diese Straftaten steigen könne.

Der hessische zahnärztliche Dokumentationsbogen samt Begleitmaterial wie auch die weiteren Instrumente stehen ab sofort online auf den Seiten der Bundeszahnärztekammer, der Landeszahnärztekammer Hessen, der Hochschule Fulda und des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit zur Verfügung. Neben dem Dokumentationsbogen, der Dent-Doc-Card, des Ablaufschemas und der Handlungsempfehlungen finden sich hier ebenfalls Kurzinformationen zum Hintergrund der Notwendigkeit einer zahnärztlichen Dokumentation von gewaltbedingten Verletzungen sowohl für Mediziner als auch für Betroffene. Die Informationen für Betroffene stehen in Kürze in mehreren Sprachen zur Verfügung.

HINTERGRUND



Untersuchungen zeigen, dass 88 bis 94 Prozent der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen Verletzungen im Hals- und Kopfbereich aufweisen. Zahnarztpraxen, zahnärztliche Notfallaufnahmen und mund-, kiefer- und gesichtschirurgische Kliniken sind somit häufig Anlaufstellen in der Gesundheitsversorgung von Gewaltopfern. Hier kann ein Umfeld geschaffen werden, in dem die Gewaltbetroffenheit anhand sichtbarer Verletzungen im Kopf-, Gesichts-, Hals- und Mundbereich erkannt, angesprochen, dokumentiert und wichtige Informationen über Beratungsstellen vor Ort angeboten werden.

Mit einem standardisierten gerichtsverwertbaren Dokumentationsverfahren wird eine verbesserte interdisziplinäre Gesundheitsversorgung von Gewaltopfern erreicht und zur Handlungssicherheit bei Zahnärztinnen und Zahnärzten beigetragen. Im Rahmen des von der Hessischen Landesregierung finanzierten Projektes „ZuGang“ wurden bis Ende 2009 federführend durch die Hochschule Fulda Instrumente und Materialien entwickelt, die zur Handlungssicherheit bei Zahnärztinnen und Zahnärzten beigetragen sollen. Diese wurden unter Beteiligung eines Beirates aus Fachleuten des Ministeriums, der Bundeszahnärztekammer, der Landeszahnärztekammer, niedergelassenen Zahnarztpraxen, rechtsmedizinischen Instituten, dem Frauennotruf Frankfurt und dem Berliner Interventionsprojekt S.I.G.N.A.L. sowie dem Universitätsklinikum Frankfurt erprobt, so dass heute, erstmalig in Deutschland wissenschaftlich validiertes Material für die Zahnmedizin veröffentlicht werden kann.

Das Material erleichtert Zahnärzten das Erkennen von Gewaltfolgen, ermutigt zur Ansprache und ermöglicht die gerichtsfeste Dokumentation. Dazu gehören:

Der hessische zahnärztliche Dokumentationsbogen zur Erfassung interpersoneller, insbesondere häuslicher Gewalt. Die DENT-DOC-CARD, die auf einem handlichen Format den Zahnärztinnen und Zahnärzten einen kurzen Überblick über das Vorgehen beim Erkennen, Ansprechen und Dokumentieren von häuslicher Gewalt gibt.

Der zahnärztliche Dokumentationsbogen und die Dent-Doc-Card wurden bei allen interpersonell verursachten Gewaltverletzungen während einer drei monatigen Erprobungsphase in der zentralen Notfallambulanz, der MKG Hochschulambulanz und der zahnärztlichen Notaufnahme des Universitätsklinikums Frankfurt/Main auf ihre Praxistauglichkeit und Anwendbarkeit getestet. Nunmehr liegen wissenschaftlich validierte Versionen vor.

Prof. Dr. Daphne Hahn, Hochschule Fulda, merkte an: „In dem Gruppeninterview in der Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie wurde deutlich, dass in den seltensten Fällen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Patientinnen trotz sichtbarer Verletzungen auf die Misshandlung angesprochen und Informationen über Hilfeeinrichtungen weitergegeben haben. Sie fühlen sich dafür einfach noch zu unsicher.“ In diesem Zusammenhang führt Dr. Sebastian Ziller, Abteilungsleiter Prävention und Gesundheitsförderung in der Bundeszahnärztekammer, weiter aus: „Daraus lässt sich ein Bedarf an Fortbildung und Sensibilisierung unserer zahnärztlichen Kollegen im Umgang mit häuslicher Gewalt in der Praxis ableiten. Ich sehe hierin ein wichtiges Aufgabenfeld der Zahnärztekammern. Das hessische Pilotprojekt hat uns ermutigt, denn das Interesse des gesamten zahnärztlichen Teams an Fortbildungen im Bereich „Erkennen – Ansprechen – Dokumentieren“ von Gewalt wurde mit Nachdruck geäußert“. Die bisherige Auswertung der gesammelten Daten ergab, dass etwa 60% aller im Projektzeitraum im Universitätsklinikum Frankfurt aufgrund von interpersonell bedingten Gewaltverletzungen versorgten Frauen ein Schutzbedürfnis verbalisiert haben.
Dr. Antje Köster-Schmidt, Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer des Landes Hessen und selbst praktizierende Zahnärztin: „Die Ergebnisse der statistischen Erhebung betonen die Relevanz der Zahnmedizin als wichtige Anlaufstelle und ihre mögliche Rolle in einer verbesserten Gesundheitsversorgung bei interpersoneller und insbesondere bei häuslicher Gewalt“.
Mikula Arndt, ärztlicher Leiter der Schutzambulanz Fulda, Anlaufstelle für Gewaltopfer im Gesundheitsamt des Landkreises Fulda, die als Modellvorhaben vom Land Hessen und dem Landkreis Fulda mit einer Laufzeit 2009-2012 eingerichtet wurde, freut sich über die Verstärkung des neuen Kompetenzzentrums in Fulda. „Im Landkreis Fulda konnte die Erprobungsphase dafür genutzt werden, die regionale Vernetzung zwischen der Schutzambulanz Fulda und Zahnarztpraxen einzuleiten. Vier Praxen werden nun den hessischen Dokumentationsbogen einsetzen. Die gesammelten Dokumentationsdaten werden der Schutzambulanz übermittelt, um eine flächendeckende Erfassung gewaltbetroffener Personen zu gewährleisten, die sich in medizinische Behandlung begeben.“

Der hessische zahnärztliche Dokumentationsbogen samt Begleitmaterial wie auch die weiteren entwickelten Instrumente stehen ab sofort online auf den Seiten der Bundeszahnärztekammer, der Landeszahnärztekammer Hessen, der Hochschule Fulda und des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit zur Verfügung. Neben dem Dokumentationsbogen, der Dent-Doc-Card, des Ablaufschemas und der Handlungsempfehlungen finden sich hier ebenfalls Kurzinformationen zum Hintergrund der Notwendigkeit einer zahnärztlichen Dokumentation von Gewaltverletzungen sowohl für Mediziner als auch für Betroffene. Die Informationen für Betroffene stehen in mehreren Sprachen zur Verfügung.

Mit der flächendeckenden Einführung des Dokumentationsbogens und der Dent-Doc-Card in allen hessischen zahnmedizinischen Kliniken sowie verschiedenen Zahnarztpraxen wurde bereits begonnen. Einführungsveranstaltungen für die Mitarbeiter finden zeitnah statt.

Downloads zum Thema erhalten Sie hier:
http://www.hmafg.hessen.de/irj/HSM_Internet?rid=HSM_15/HSM_Internet/nav/859/85940751-7eac-c921-f012-f31e2389e481

 

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