Kieferorthopädische Prophylaxe und Frühbehandlung – Teil 1

Drucken Von Dr. Werner Noeke, Kathrin Weyer    aktualisiert am 23.08.2011

Interdisziplinäre Zusammenarbeit spielt auch oder gerade bei jungen Patienten der Kieferorthopädie eine bedeutende Rolle, denn ein frühes und konsequentes Screening mit der entsprechenden therapeutischen Maßnahme beeinflusst den Therapieerfolg. Nachfolgend sind die wichtigsten Eckpunkte der kieferorthopädischen Prophylaxe und Frühbehandlung herausgearbeitet, die auch für die tägliche Praxis der (Kinder-)Zahnärzte interessant sind.

Abb. 1: Der Abwärtstrend bei der Behandlung von Habits ist im Zeitraum von 1999 bis 2007 deutlich erkennbar (Basisdaten der KZBV). (© Prof. Dr. R. Hinz)
Abb. 1: Der Abwärtstrend bei der Behandlung von Habits ist im Zeitraum von 1999 bis 2007 deutlich erkennbar (Basisdaten der KZBV). (© Prof. Dr. R. Hinz)


Seit einiger Zeit hält der Begriff „Prävention“ in allen Bereichen des Gesundheitssystems Einzug und gewinnt zunehmend an Bedeutung. Das Bewusstsein für den Nutzen einer frühzeitigen Diagnose von Krankheiten jeglicher Art und damit verbunden auch der rechtzeitigen Intervention steigt stetig. Auch in der Kieferorthopädie wächst die Sensibilität für Prophylaxemaßnahmen und für die Notwendigkeit von Frühbehandlungen.
Dabei ist die enge Zusammenarbeit der Fachzahnärzte für Kieferorthopädie mit Zahnärzten und Kinderzahnärzten, aber auch anderen Fachdisziplinen wie Logopäden, HNO-Ärzten, Orthopäden, Gynäkologen und Kinderärzten von enormer Wichtigkeit. Erst durch ein frühes und konsequentes Screening unserer jungen Patienten im Hinblick auf Fehlbildungen, Habits, myofunktionelle Störungen, den vorzeitigen Verlust von Milchzähnen aber auch Störungen des craniomandibulären Systems ist ein rechtzeitiges Einschreiten überhaupt möglich.
Im Rahmen des Arbeitskreises Kieferorthopädie der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe wurde diese Thematik vom Autor an einem Nachmittag zum Gegenstand gemacht und die wichtigsten Eckpunkte der kieferorthopädischen Prophylaxe und Frühbehandlung erarbeitet, die nachfolgend vorgestellt werden sollen.

Kfo-Prophylaxe im Fokus der Weiterbildung



Bei vielen Kolleginnen und Kollegen besteht weiterhin eine große Unsicherheit bezüglich des richtigen Zeitpunktes für Prävention und Intervention und die damit verbundene Überweisung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie. Daher ist das Thema „Prophylaxe und Frühbehandlung“ derzeit Inhalt verschiedener Fortbildungen, Tagungen, Kurse und insbesondere von Beiträgen in der Fachpresse.
Am 19. Juni diesen Jahres fand in Deutschland erstmals ein Gemeinschaftskongress Kinderzahnheilkunde/Kieferorthopädie statt. Der Kongress in Frankfurt am Main wurde vom Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK), dem Berufsverband der Kinderzahnärzte (BuKiZ), der Deutschen Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGK) und der Initiative Kiefergesundheit (IKG) gemeinsam gestaltet und soll 2011 fortgesetzt werden.
Ein wertvolles Hilfsmittel zum Kfo-Screening stellt der vom BDK entworfene und in Frankfurt ausgegebene „Leitfaden zur kinderärztlich-kieferorthopädischen Untersuchung“ zusammen mit den dazugehörigen Untersuchungsbögen im Alter von 3, 5 und 7 Jahren dar. Die Untersuchungsbögen sind im Sinne einer Checkliste aufgebaut und die Frage nach einer Zuweisung des Patienten zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie beantwortet sich automatisch. Der Leitfaden wird derzeit überarbeitet, kann aber grundsätzlich über die Homepage des BDK oder beim Autor bezogen werden.

Kfo-Prophylaxe: Statistik schreibt „rote“ Zahlen



Auch wenn die Sensibilität im Hinblick auf Prophylaxe und Frühbehandlungen durch entsprechende Kongresse, Fortbildungen und Fachartikel in der Kieferorthopädie zunehmend gefördert wird, zeigt die Statistik, dass sich die präventiven Maßnahmen gerade in den letzten Jahren zum „Stiefkind“ entwickelt haben (Abb. 1–3).
Prof. Hinz schrieb in der DZW: „Während die Gesamtausgaben für die Kieferorthopädie der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2008 857,8 Millionen Euro betrugen, wurden für präventive Leistungen (Nr. 121 und 123) nur ca. 4 Millionen Euro aufgebracht1.
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Abb. 2: Anzahl der abgerechneten Geb.-Nr. 121 im Verhältnis zur Anzahl der Behandlungspläne in KZV-Bereichen NR und WL im Quartal 4/2009 (© Prof. Dr. R. Hinz).   Abb. 3: Bei 889.700 01k-Beratungen erfolgte nur bei 4,1% der Patienten eine Beseitigung von Habits nach Geb.-Nr. 121 bzw. bei 6,6% der Einsatz eines herausnehmbaren Lückenhalters nach Geb.-Nr. 123a (Basisdaten der KZBV für das Jahr 2007) (© Prof. Dr. R. Hinz).  

Sehr eindrücklich zeigt sich dies auch im örtlichen Kammerbereich Westfalen-Lippe. Dort rechneten im 4. Quartal 2009 durchschnittlich 36,29 % der Kieferorthopäden und 68,72 % der kieferorthopädisch tätigen Zahnärzte die Position 123a (Offenhalten einer Lücke, je Kiefer mit herausnehmbaren Geräten) gar nicht ab. Außerdem sei laut Hinz im Gegensatz zur Kariesverbreitung das Vorkommen von Zahn- und Kieferfehlstellungen bei Kindern nicht rückläufig. Hier muss sicher ein Umdenken stattfinden, und zwar insbesondere bei den Krankenkassen, die verantwortungsvolle Behandler allzuschnell mit Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren konfrontieren und somit einer konsequenten Kfo-Prophylaxe entgegenwirken – insgesamt eine höchst unwirtschaftliche Vorgehensweise. Zum Beispiel liegt man im Kammerbereich Westfalen-Lippe mit dem Einsatz von 7 Lückenhaltern bereits 120 % über dem „Schnitt“.

Kfo-Prophylaxe „Aus der Praxis – für die Praxis“



Nachfolgende Ausführungen sollen dem Zahnarzt bzw. Kinderzahnarzt einen Einblick in das Spektrum der kieferorthopädischen Frühbehandlung und Prophylaxe geben und dabei helfen, eine Überweisung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie zum richtigen Zeitpunkt vorzunehmen. Generell gilt: Jedes Kind sollte ab dem Alter von 3–4 Jahren einmal jährlich beim Kieferorthopäden vorgestellt werden. Oft gelingt es schon sehr früh, ein Vertrauensverhältnis auf spielerische Art aufzubauen, um Ängste erst gar nicht entstehen zu lassen. Um es mit den Worten von Frau Prof. Grabowski (Universität Rostock) zu sagen, sollte man in Abwandlung eines bekannten Sprichwortes in dieser Altersklasse nach dem folgenden Prinzip handeln: „Mach ich mir mit kleinen Kindern große Sorgen, habe ich mit großen Kindern kleine Sorgen.“

Prophylaxe beginnt schon im Säuglingsalter



In einer Gesellschaft der „emanzipierten“ Frau nimmt der Prozentsatz der stillenden Mütter kontinuierlich ab. Dabei sind die Zusammenhänge zwischen der „natürlichen“ Nahrungsaufnahme durch Stillen und der damit verbundenen positiven Stimulation der Unterkiefer- und Weichteilentwicklung2 vielen Eltern nicht bewusst. Die Umstellung auf eine Flaschenernährung erfolgt oft schon in den ersten Lebenswochen. In Lebenssituationen, die eine natürliche Ernährung des Säuglings durch die Brust nicht erlauben, ist es von enormer Wichtigkeit, dem natürlichen Vorbild möglichst nahe zu kommen. Immerhin ist die Nahrungsaufnahme als eine Art „Training“ für die physiologische Entwicklung der Mundmotorik und als frühe Beeinflussung der Unterkieferlage zu verstehen. Um aus dem Curriculum Kieferorthopädie von Prof. Schopf zu zitieren: „Die Milch sollte nicht einfach in den Mund fließen, sondern vom Kind unter aktiver funktioneller Betätigung der Muskulatur aufgenommen werden3.“
Frau Prof. Grabowski sagte in Bezug auf die Entwicklungsbiologie in den ersten Lebensjahren: „Ist die Ruhe-Weichteilbeziehung und damit die mundmotorische Entwicklung gestört, führt dies zu einer ‚funktionellen Chaos-Situation’ mit aktiven und passiven Fehlleistungen – angefangen von offenem Mund über die falsche Zungenruhelage bis hin zu Speichelfluss4.“
Da wir als Kieferorthopäden mit den Folgen einer solchen funktionellen Störung erst später konfrontiert werden, ist es Aufgabe der Kinderärzte und Gynäkologen bzw. Hebammen, schon die werdenden bzw. jungen Mütter hinsichtlich der Ernährungsphysiologie sowie einer altersgerechten motorischen Entwicklung aufzuklären.
Zum Beispiel kann eine Beeinträchtigung der Entwicklung des orofazialen Systems entstehen, wenn ein Kind im 3./4. Lebensmonat nicht in der Lage ist, die so genannte „Ellenbogen-Becken-Stütze“ auszuführen, so die Hamburger Entwicklungstherapeutin Dr. phil. Wibke Bein-Wierzbinski4.

Einbruch der Stützzone – Folgen und Behandlungsmöglichkeiten



Als Stützzone wird der Bereich zwischen dem distalen Kontaktpunkt der seitlichen Schneidezähne und dem mesialen Kontaktpunkt der Sechsjahrmolaren bezeichnet. Sie dient der sagittalen Abstützung und damit als Platzhalter für die permanenten Eckzähne und Prämolaren. Ein Einbruch der Stützzone kann verschiedene Ursachen haben3.
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Abb. 4: Herausnehmbarer Lückenhalter (LH) bei einem 10-jährigen Patienten nach frühzeitigem Verlust von 55 und 65.   Abb. 5: Festsitzender LH im UK: im Gegensatz zum herausnehmbaren LH nicht über die GKV abrechnungsfähig.   Abb. 6: Unterminierende Resorption an 65 durch 26.   Abb. 7: Stützzoneneinbruch bei einem 7-jährigen Patienten durch vorzeitigen Verlust von 55, 65, 75, 85.  

Der Verlust von Milchzähnen bzw. die kariöse Zerstörung noch lange vor Durchbruch der permanenten Nachfolger durch „Early Childhood Caries“ (ECC) bzw. Nursing Bottle Syndrom (NBS) ist heute Teil unserer Wohlstandsgesellschaft, ähnlich wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Nach eigenen Untersuchungen (in einem Kollektiv von n = 326 Kindern) liegt der Anteil der Patienten mit vorzeitigem Zahnverlust, bezogen auf das gesamte Milchgebiss, bei 11,3 %5. Betroffen sind meist Kinder aus sozial schwachen Familien. Oft fehlt das Wissen über die Zusammenhänge von Ernährungsgewohnheiten und Zahngesundheit. Viele Eltern sind immer noch der Ansicht, schlechte Zähne unterlägen der Vererbung. In diesem Zusammenhang hat der Zahnarzt die Aufgabe, Kinder und Eltern für eine zahngesunde Ernährung zu sensibilisieren, in regelmäßigen Abständen die Individualprophylaxe (nach IP 1, 2, 4) durchzuführen und bei Gefährdung der Stützzone durch Karies oder den Verlust eines Milchzahnes für den Erhalt der Stützzone Vorsorge zu tragen. Letzteres erfolgt am einfachsten mit einem herausnehmbaren Lückenhalter (Abb. 4). Diese Maßnahme dient dem alleinigen „Offenhalten“ der Stützzone und kann über die Abrechnungspositionen 123a/b bei der GKV abgerechnet werden.
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es nach wie vor große Unsicherheiten in Bezug auf den Einsatz von Lückenhaltern gibt, vor allem bezogen auf den Erhalt von tief zerstörten Milchzähnen durch etwaiges „Offenlassen“, lange bevor der Durchbruch des permanenten Nachfolgers zu erwarten ist. Dazu sagte Kinderzahnärztin Kant auf dem  Gemeinschaftskongress in Frankfurt: „Ein kariöser Zahn kann kein Platzhalter sein.“ Im Zweifelsfall sollte eine Entscheidung zusammen mit dem Kieferorthopäden erfolgen. Zu bedenken ist außerdem, dass kariöse Zähne eine enorme Belastung für den Gesamtorganismus sein können, die bleibenden Zähne dauerhaft schädigen können (Turner-Zähne) und bis hin zu einem reduzierten Allgemeinzustand führen6.
Die Stützzone kann aber auch durch die so genannte unterminierende Resorption gefährdet sein (Abb. 6). In diesem Fall resorbiert ein permanenter Zahn sowohl seinen „Milch-Vorgänger“ als auch einen benachbarten Milchzahn oder der Sechsjahrmolar resorbiert die distale Wurzel des 2. Milchmolaren. Auch in diesem Fall kann der Kieferorthopäde helfen und einen Sechsjahrmolaren z. B. mit einer Pendel-Apparatur distalisieren.
Wird die rechtzeitige Überweisung an einen Kieferorthopäden versäumt, resultiert meist eine deutliche Einengung der Stützzone (Abb. 7), die später eine kieferorthopädische Extraktionstherapie notwendig macht.
Hier wird einmal mehr die Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit den Zahnärzten deutlich. Frau Prof. Dr. Ariane Hohoff (Universität Münster) verdeutlichte dies mit den Worten: „Die transdisziplinäre Zusammenarbeit soll verhindern, dass Kinder durch das therapeutische Netz fallen4.“

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Kieferorthopädische Prophylaxe und Frühbehandlung – Teil 2

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Abb. 2: Anzahl der abgerechneten Geb.-Nr. 121 im Verhältnis zur Anzahl der Behandlungspläne in KZV-Bereichen NR und WL im Quartal 4/2009 (© Prof. Dr. R. Hinz).   Abb. 3: Bei 889.700 01k-Beratungen erfolgte nur bei 4,1% der Patienten eine Beseitigung von Habits nach Geb.-Nr. 121 bzw. bei 6,6% der Einsatz eines herausnehmbaren Lückenhalters nach Geb.-Nr. 123a (Basisdaten der KZBV für das Jahr 2007) (© Prof. Dr. R. Hinz).   Abb. 4: Herausnehmbarer Lückenhalter (LH) bei einem 10-jährigen Patienten nach frühzeitigem Verlust von 55 und 65.   Abb. 5: Festsitzender LH im UK: im Gegensatz zum herausnehmbaren LH nicht über die GKV abrechnungsfähig.   Abb. 6: Unterminierende Resorption an 65 durch 26.   Abb. 7: Stützzoneneinbruch bei einem 7-jährigen Patienten durch vorzeitigen Verlust von 55, 65, 75, 85.  


Literaturverzeichnis

  1. Das kieferorthopädische Risikokind: Gebissentwicklung und Funktionsstörungen – KFO-Prävention und Frühbehandlung von R. Grabowski, R. Hinz (ZFV-Verlag)
  2. Kieferorthopädische Frühbehandlung in der Praxis von C.H. Splieth, R. Grabowski, T. Gedrange, J. Fanghänel (Spitta-Verlag)
  3. Praxis der Zahnheilkunde: Kieferorthopädie Bände I, II, III (Elsevier-Verlag)
  4. Zur Problematik des Stützzonenverlustes, Noeke et al. 1987 (Dissertation)

Dr. Werner Noeke

Kieferorthopädische Fachpraxis

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