Notfallmanagement in Zahnarztpraxen – Teil 1

Drucken Von Ralf Zeiß, Wolfgang Schieren    aktualisiert am 26.01.2011

Ein lebensbedrohlicher Zwischenfall in einer zahnärztlichen Praxis ist zum Glück ein eher seltenes Ereignis. Dennoch zeigt die Statistik, dass die Anzahl an Notfällen zunimmt, was nicht zuletzt mit der immer älter werdenden und zu multimorbiden Erkrankungen neigenden Bevölkerung zusammenhängt. Tritt ein derartiges Notfallereignis schließlich ein, stellt es den Zahnarzt sowie das gesamte Praxisteam vor eine immense Herausforderung, da die notfallmedizinische Behandlung eben nicht zur alltäglichen Behandlungsroutine gehört.

Notfall im Wartezimmer
Notfall im Wartezimmer


Wenn ein solcher Erfahrungsmangel dann noch zur organisatorischen Hilflosigkeit führt, kann das für den Notfallpatienten weitreichende gesundheitliche Folgen haben und damit auch für den Zahnarzt ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Vorbeugen kann man dieser Situation durch ein effizientes Notfallmanagement kombiniert mit einem zielgerichteten Qualitätsmanagement, das im Notfall zu mehr Handlungssicherheit führt und die qualitativ hochwertige Versorgung des Patienten sicherstellt. Ein Großteil der Notfallsituationen in einer Zahnarztpraxis kann als harmlos bezeichnet werden, wie z. B. eine vasovagale Kreislaufstörung oder ein akuter Angstzustand während der Behandlung. Einige dieser Zwischenfälle können jedoch ernste Hintergründe haben und sich sogar zu einem lebensbedrohlichen Zwischenfall entwickeln. Neben der sofortigen und zielgerichteten Anforderung weiterer Hilfe in Form des Rettungsdienstes (Notruf 112), stehen die Einleitung und die Organisation der lebensrettenden Sofortmaßnahmen an erster Stelle. Die ersten Maßnahmen müssen daher der Stabilisierung der vitalen Funktionen des Patienten (Bewusstsein, Atmung, Kreislauf) bis zum Eintreffen des Notarztes gelten. In diesen oft hektischen Minuten ist es für den Zahnarzt wichtig, den Überblick zu behalten. Dies ist leichter gesagt als getan, denn welcher Zahnarzt will in dieser Situation nicht gerne persönlich den Patienten behandeln? Dennoch gilt: Zurücktreten, den Überblick zu behalten und dabei die wichtigsten Anordnungen an das Praxisteam zu übergeben, ist von entscheidender Bedeutung für eine effektive Behandlungsstrategie. Aus diesem Grund ist es für den Zahnarzt sowie sein Praxisteam von Bedeutung, auf das mögliche Eintreten einer solchen Situation vorbereitet zu sein, um adäquat darauf reagieren zu können.

Definitionen



Als Notfall werden in der Ersten Hilfe die Fälle benannt, bei denen es zu einer lebensbedrohlichen Störung der Vitalparameter Bewusstsein, Atmung und Kreislauf oder des Funktionskreislaufes, dem Wasser-Elektrolythaushaltes und des Stoffwechsels kommt. Im weitesten Sinne fasst man auch psychische Notsituationen wie beispielsweise Selbsttötungsabsichten oder Psychosen sowie Gewaltanwendung gegen Dritte unter den Notfallbegriff zusammen. Notfälle sind demnach alle Situationen, in denen Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen besteht oder nicht ausgeschlossen werden kann.

Dem Notruf wird bei einem lebensbedrohlichen Zwischenfall eine entscheidende Rolle zugesprochen. Er stellt sicher, dass in absehbarer Zeit zusätzliches Personal sowie Equipment in der Praxis eintreffen. Damit ist der erste Schritt zur Entschärfung der vorliegenden Situation getan, denn die Unterstützung durch den Notarzt stellt die Weiterversorgung und den Abtransport des Notfallpatienten in eine Klinik sicher. Je eher der Rettungsdienst vor Ort ist, desto geringer wird der Handlungsdruck für den Zahnarzt. Auch hier gilt:
Es ist einfacher, nur eine kurze Zeit mit beschränkten Mitteln überbrücken zu müssen, als mit ihnen langfristige Behandlungen zu versuchen. Deshalb gilt der Notruf als eine der zentralen Maßnahmen im Ablaufplan einer Notfallversorgung.

Des Weiteren sollte das Team der Zahnarztpraxis die Basismaßnahmen der Ersten Hilfe sicher beherrschen. Hierzu zählen die Basisreanimation und die Durchführung der stabilen Seitenlage sowie ergänzende Maßnahmen, wie das Blutdruckmessen oder die Medikamentenvorbereitung.

Merke: In einem medizinischen Notfall soll sofort und adäquat, das heißt mit den richtigen Mitteln zur richtigen Zeit und am richtigen Ort gehandelt werden, um Gefahren abzuwenden und Leben zu retten oder gesundheitliche Folgeschäden zu minimieren.

Je früher ein Notfall durch das Zahnarztteam erkannt wird, desto besser können die ergriffenen Gegenmaßnahmen wirken. Erster wichtiger Hinweis auf ein Notfallgeschehen ist die kritische Veränderung der Vitalfunktionen, wie z. B. das plötzliche Eintrüben der Bewusstseinslage, die Veränderungen des Hautkolorits oder eine erschwerte Atmung. Diese Warnsignale müssen als Erstes erkannt und umgehend behandelt werden. Hierbei ist das standardisierte Ablaufschema nach der ABC-Regel äußerst hilfreich (Abb. 1).

Eine Standardisierte Notfallversorgung erfolgt nach der ABC-Regel:

Erkennen und Behandeln von Atemwegsstörungen

Erkennen und Behandeln von Bewusstseinsstörungen

Erkennen und Behandeln von Cirkulationsstörungen des Kreislaufes

Eine Erweiterung durch ein D, wie Defibrillation, gewinnt zunehmend an Bedeutung,auch in Zahnarztpraxen


Abb. 1: ABC-Regel.

Atemwegsstörungen



Die Atemwegsstörungen können in den Zahnarztpraxen durch die Aspiration von zahnärztlichem Behandlungsmaterial, von Erbrochenem oder von Speichel und Blut ausgelöst werden. Auch allergische Reaktionen sowie Asthmaanfälle können die Atmung lebensbedrohlich beeinflussen. Bei der Aspiration von Fremdkörpern oder Flüssigkeiten ist die sofortige Entfernung der Fremdkörper lebensrettend. Hierzu eignet sich insbesondere die in der Praxis vorhandene Absauganlage bestens. Jene Patienten, welche unter Bewusstseins- und Atemstörungen leiden, sind mit dem Oberkörper erhöht zu lagern. Bei Einstellung der Atemtätigkeit erfolgen die externe Beatmung mittels Beatmungsbeutel und das eventuelle Einbringen eines Tubus. Die Anwendung eines sog. Larynxtubus (Abb. 2a-d) stellt hierbei eine gute Alternative zur klassischen endotrachealen Intubation dar. Bei allergisch ausgelösten Atemwegsstörungen kann die Gabe von Medikamenten – sog. H1- und H2-Blockern – die Situation erheblich entschärfen.
Bilder
Abb. 2a: Larynxtubation.   Abb. 2b: Schritt 1: Mund öffnen und Larynxtubus bis zur Markierung einführen.   Abb. 2c: Schritt 2: Blockerspritze aufsetzen und Ballone blocken. Das Volumen entspricht der Cuff-Farbe und der Markierung auf der Blockspritze.   Abb. 2d: Schritt 3: Beatmungsbeutel auf den Cuff aufsetztn und beatmen.  

Bewusstseinsstörungen



Die Änderung der Bewusstseinslage in der Zahnarztpraxis kann unterschiedliche Ursachen haben. Neben dem einfach zu behebenden orthostatischen Kollaps können auch Unterzuckerung, ein Schlaganfall sowie cerebrale Krampfanfälle das Bewusstsein erheblich beeinflussen. Die richtige Lagerung eines Patienten ohne Bewusstsein mit vorhandener Atmung ist ausschließlich die aus der Ersten Hilfe bekannt, stabile Seitenlage, welche auch im Zahnarztstuhl durchgeführt werden kann. Beim orthostatischen Kollaps ist das erhöhte Lagern der Beine (Autotransfusionslage) erfolgversprechend. Bei einem Krampfgeschehen ist darauf zu achten, dass der Patient keine Sekundärverletzungen erleidet und der Kopf gut geschützt wird. Die Anwendung einer Bissprävention zum Schutz der Zunge gelingt hingegen nur selten und ist unter dem Aspekt der Eigengefährdung eher zu unterlassen.

Zirkulationsstörung



Ursächlich für eine Zirkulationsstörung kann der schon unter dem Punkt Bewusstseinsstörung beschriebene orthostatische Kollaps sein. Aber auch Herzinfarkte oder ein Herz-Kreislauf-Stillstand fallen unter diese Rubrik. Diejenigen Patienten, welche einen Herzinfarkt erleiden, sind mit erhöhtem Oberkörper zu lagern. Ein Herz-Kreislauf-Stillstand macht die kardio-pulmonale Reanimation zwingend erforderlich und stützt sich auf folgenden Algorithmus (Abb. 3):

Algorithmus der Basisreanimation:
  • Patienten ansprechen und anfassen (Bewusstlosigkeit wird festgestellt)
  • Atemkontrolle durchführen (Atmungslosigkeit wird festgestellt)
  • Notruf 112 mit dem Stichwort: „Leblose Person“ durchführen bzw. durchführen lassen

  • Beginn der Herz-Druckmassage:
30 Kompressionen in der Mitte des Brustkorbes auf dem Brustbein. Die Eindrucktiefe beträgt etwa 5 bis 6 cm. Zwischen den Druckmassagen soll der Brustkorb komplett entlastet werden, damit sich das Herz wieder mit Blut füllen kann. Die angestrebte Frequenz der Herzdruckmassage liegt bei gut 100 Kompressionen pro Minute.
  • Durchführung der Beatmung:
2 Beatmungen folgen den Kompressionen. Anschließend wird die Herz-Druckmassage fortgeführt. Wird ein Larynxtubus angewendet, kann zugleich beatmet und die Herz-Druckmassage durchgeführt werden.


Abb. 3: Algorithmus der Basisreanimation.

Zusätzlich kann der Einsatz eines automatischen externen Defibrillators (kurz AED) die Überlebenswahrscheinlichkeit erheblich erhöhen. Die Anwendung der heutigen automatischen Defibrillatoren ist einfach und durch Sprachanweisung selbsterklärend. So kann auch das nichtärztliche Assistenzpersonal die Defibrillation sicher durchführen.

Sinnvolle Notfallmaterialien statt schwerem Koffer



Einen Konsens über das tatsächlich benötigte Material bzw. die Medikamente, welche in einer Zahnarztpraxis zur Notfallversorgung vorgehalten werden müssen und sich an den aktuellen notfallmedizinischen Erkenntnissen orientieren, existiert bisher nicht. Schaut man sich in den Zahnarztpraxen nach den Notfallmaterialien um, so wird man feststellen, dass diese genau so unterschiedlich sind wie die Zahnarztpraxen selbst. Manche Praxen verfügen über ein gut sortiertes Sortiment an Notfallmedikamenten, andere wiederum nur über einen Erste-Hilfe-Kasten. Vielfach stellt das vorhandene Material eine derartige Kapitalbindung dar, was durch den geringen Gebrauch dazu führt, dass es oftmals abgelaufen ist.
Aus unserer Sicht ist eine Überfrachtung mit Notfallmaterialien im Ernstfall sogar eher hinderlich und kontraproduktiv, als dass es zu mehr Sicherheit führt. Zur Sicherstellung der vitalen Funktionen bis zum Eintreffen des Notarztes bedarf es aus unserer und aktueller notfallmedizinischer Sicht nicht all zu viel. Hier ist nicht nur das Sparpotenzial zu sehen, sondern vielmehr die Tatsache, dass man mit dem vorhandenen Material auch umzugehen versteht.

Grundsätzlich sollte das Notfallmaterial nur für die Versorgung eines Patienten vorgehalten werden sowie in der Anwendung und Wirkung bekannt sein. Das Notfallmaterial, welches dem Zahnarzt und seinem Praxisteam unbekannt ist und/oder in dessen sicherer Handhabung er ungeübt ist, sollte aus dem Notfallkoffer entfernt werden. Insbesondere Materialien zur Durchführung der endotrachealen Intubation sollten bei mangelnder Übung durch Alternativen wie den bereits erwähnten Larynxtubus ersetzt werden. Dieser ist einfach und effektiv in der Anwendung sowie günstig in der Anschaffung. Allein für diese Vereinfachung der Atemwegssicherung sind viele Praxisinhaber sehr dankbar.

Lesen Sie weiter: Notfallmanagement in Zahnarztpraxen – Teil 2

 

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Fotostrecke
Abb. 2a: Larynxtubation.   Abb. 2b: Schritt 1: Mund öffnen und Larynxtubus bis zur Markierung einführen.   Abb. 2c: Schritt 2: Blockerspritze aufsetzen und Ballone blocken. Das Volumen entspricht der Cuff-Farbe und der Markierung auf der Blockspritze.   Abb. 2d: Schritt 3: Beatmungsbeutel auf den Cuff aufsetztn und beatmen.  

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