Verwirrung um die umsatzsteuerliche Behandlung von Massivsekundärteilen

Drucken Von RA André Martin    aktualisiert am 04.10.2011

Unklarheit über Massivsekundärteile

Quelle: ©Gerd Altmann/pixelio.de
Quelle: ©Gerd Altmann/pixelio.de


Massivsekundärteile werden aufgrund einer Änderung in den EU-Zollvorschriften seit Februar dieses Jahres nicht mehr mit sieben, sondern mit 19 Prozent Umsatzsteuer an die Zahnärzte ausgeliefert. Aktuell herrscht Unklarheit darüber, wie die Zahnärzte die Teile an ihre Patienten weiterberechnen sollen. Es wird weiter berichtet, wenn es Klarheit gibt.

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ZMK | Jg. 27 | Sonderausgabe _ September 2011

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