Lohnsteuerkarte 2010 Ihres Personals unbedingt aufheben

Drucken Von Björn Ziegler    aktualisiert am 11.09.2010

Bereits Ende des Jahres 2007 verfügte der Gesetzgeber, dass letztmals für den Veranlagungszeitraum 2010 Lohnsteuerkarten in Papierform ausgestellt werden. Ab dem Jahr 2011 sollten Arbeitgeber die Lohnsteuermerkmale ihrer Arbeitnehmer elektronisch von der Finanzverwaltung abrufen können (ELStAM).

Bild: (C) Uwe Steinbrich / PIXELIO
Bild: (C) Uwe Steinbrich / PIXELIO


In der praktischen Umsetzung sind nun Probleme aufgetreten, weshalb der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2010 die Gültigkeit der Lohnsteuerkarte 2010 auf unbestimmte Zeit verlängern wird. Geplant ist eine Umstellung erst per 01.01.2012. Da die verzögerte Einführung technische und datenschutzrechtliche Gründe hat, ist aber auch ein späterer Start des elektronischen Systems denkbar.

Anmerkung



Mit dem ELStAM-Projekt ändert sich auch die Zuständigkeit für Änderungen auf der Lohnsteuerkarte. Wechseln Ihre Arbeitnehmer die Steuerklasse oder sind Kinderfreibeträge zu erfassen, ist hierfür schon ab 01.01.2011 alleine das Finanzamt zuständig. Bisher mussten Änderungen teils bei der Gemeinde beantragt werden.

Empfehlung



Angesichts dieser Entwicklung dürfen Sie die Lohnsteuerkarten 2010 Ihrer Arbeitnehmer nicht vernichten. Behalten Sie wenn möglich die Original-Lohnsteuerkarten Ihrer Arbeitnehmer bei sich. Sind Sie beispielsweise wegen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Herausgabe verpflichtet, fertigen Sie sich eine Kopie an, um jederzeit belegen zu können, dass die Lohnsteuerabrechnung korrekt war. Sollte die Lohnsteuerkarte 2010 nicht mehr existieren, sind die Finanzämter übrigens verpflichtet, eine Ersatzbescheinigung auszustellen.
Für Auszubildende, die bei Ihnen ohne Lohnsteuerkarte die Ausbildung beginnen, können Sie ohne weiteres die Steuerklasse I unterstellen. Erforderlich ist lediglich die schriftliche Bestätigung des Arbeitnehmers, dass es sich um sein erstes Dienstverhältnis handelt.

Weitere Informationen bei:

Björn Ziegler, Steuerberater
Kanzlei Fuchs + Partner, Volkach
Ärzteberatung – Zahnärzteberatung
In den Böden 1
97332 Volkach
Tel.: 09381 8080-10
Fax: 09381 8080-80
E-Mail: kanzlei(at)fuchs-und-partner.de
www.fuchs-und-partner.de

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