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ZMK-aktuell – der Newsletter
Alle 14 Tage die aktuellsten Meldungen, Tipps und Trends aus der Zahnheilkunde in Ihre Mailbox. >>Jetzt kostenlos abonnierenDer Staat fördert Zahnarztpraxen bei der Einführung ihres QM-Systems
DruckenZahnarztpraxen haben bis zum Jahr 2010 Zeit, ein QM-System zu entwickeln und einzuführen. Der Staat beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen mit 50 bis 75 % an den damit verbundenen Beratungskosten. Dieses Thema greift nachfolgend der Berater, der die Praxis Dr. Dr. Peter A. Ehrl bei der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems angeleitet hatte, auf. Über seine Erfahrungen nach sechs Jahren Qualitätsmanagment in der Zahnarztpraxis berichtete Dr. Ehrl bereits.
Der § 135a SGB V (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) besteht seit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz vom 1. Januar 2004. Am 17. November 2006 hat der gemeinsame Bundesausschuss seine Richtlinien zum Qualitätsmanagement in der zahnärztlichen Versorgung veröffentlicht. Diese Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses wurde zum 30. Dezember 2006 rechtskräftig (BAnz. Nr. 245 (S. 7463). Danach haben Praxen 4 Jahre Zeit, ein QM-System auszuwählen und einzuführen. Ab 2011 sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen verpflichtet, jährlich 2 % der Praxen auf Umsetzung dieser Richtlinie zu prüfen.
Viele Zahnarztpraxen haben sich für beratende Unterstützung bei der Entwicklung, Einführung und ggf. Zertifizierung des QM-Systems entschieden. Dies ist für viele Praxen eine finanzielle Belastung – besonders, weil die Zahl der Angebote und damit die Preisunterschiede sehr groß sind.
Finanzielle Hilfe für QM-Einführung möglich
Seit dem 1. Juli 2008 gibt es ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft zur Qualitätsmanagementberatung. Verwaltet wird dieses Förderprogramm vom Bundesamt für Außenwirtschaft (BAFA) in Eschborn. Danach können für Kosten der Qualitätsmanagementberatung 50 % der Nettokosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.500,– € je Beratung, max. 3.000,– €, bis 2011 gefördert werden. Für Zahnarztpraxen aus den neuen Bundesländern werden sogar 75 % der Kosten erstattet.
Diese Fördermittel können nur für Beratungskosten professioneller Beratungseinrichtungen in Anspruch genommen werden. Das sind Unternehmen, die mehr als 50 % ihrer Erlöse aus Beratungstätigkeiten erzielen. Kammern, Verbände oder andere berufsständische Organisationen sind in der Regel daher nicht antragsberechtigt.
Dieses Förderprogramm des Bundesamtes für Außenwirtschaft läuft bis 2011, sodass für alle Praxen, die bis dahin beratende Unterstützung nutzen, diese Mittel in Anspruch genommen werden können.
Wann ist externe Beratung sinnvoll?
Mit Beratungsunterstützung kauft sich die Zahnarztpraxis Knowhow für die Gestaltung ihres QM-Systems ein. Das fertige QM-System kann so wesentlich effizienter gestaltet werden, es wird Zeit der Zahnärzte und Mitarbeiterinnen gespart. Ob sich das auch wirtschaftlich niederschlägt, hängt von der individuellen Situation in der Praxis ab. Für Praxen mit einer hohen Auslastung rechnet sich externer Beratungsaufwand eher. Auch lassen sich Fehler und Frustration durch ein ausgereiftes und an den Erfordernissen der zahnärztlichen Versorgung ausgerichtetes Beratungskonzept oft vermeiden.
Wer für seine Praxis ein QM-System eingeführt hat, kann es anschließend zertifizieren lassen. Wir von Clewing & Partner legen die DIN ISO 9001 zugrunde, denn sie ist die einzige europaweit anerkannte Zertifizierungsgrundlage. Nicht jede Praxis wünscht aber die Zertifizierung. Daher wurde mit sehr viel Erleichterung die Entscheidung des gemeinsamen Bundesausschusses aufgenommen, auf eine Zertifizierungspflicht zu verzichten.
Kommerziell arbeitende Zertifizierungseinrichtungen verursachen z. T. erhebliche Kosten für eine einzelne Praxis. Die Zertifizierung ist aus den Richtlinien des Förderprogramms zum Qualitätsmanagement ausgenommen und ist nicht zuschussfähig.
Dass es auch anders geht, zeigt eine ehrenamtlich arbeitende Zertifizierungseinrichtung für die zahnmedizinische Versorgung, das reZERT-Institut zur Zertifizierung nach DIN ISO 9001, mit dem wir auch zusammenarbeiten. Diese ehrenamtliche Zertifizierungseinrichtung ermöglicht eine kostengünstige Zertifizierung nach DIN ISO 9001. Das gelingt durch Einbindung der beteiligten Praxisinhaber in den Zertifizierungsprozess. Den beteiligten Ärzten und Ärztinnen bringt diese Arbeitsweise noch zusätzlich interessante Tipps für die eigene Praxis ohne dass ihr daraus weitere Kosten entstehen.







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