Betriebsprüfung: Neue Größenklassen ab 2010

Drucken Von Björn Ziegler    aktualisiert am 08.01.2010

Wie häufig Sie bzw. Ihre Praxis von Ihrem Finanzamt geprüft werden, hängt stark von der Größe Ihrer Praxis ab. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 20.08.2009 die für das Jahr 2010 gültigen Größenklassen veröffentlicht.

(C) PIXELIO / Rolf Plühmer
(C) PIXELIO / Rolf Plühmer


Demnach gilt eine Praxis als Kleinstbetrieb, wenn diese höchstens 160.000 Euro Umsatz oder höchstens 34.000 Euro Gewinn erwirtschaftet.

Mit Umsätzen zwischen 160.000 und 790.000 Euro oder einem Gewinn zwischen 34.000 und 123.000 Euro gilt Ihre Praxis als Kleinbetrieb. Den Status eines Mittelbetriebs erhalten Sie, wenn Sie zwischen 790.000 und 4.300.000 Euro Umsatz erwirtschaften oder wenn Ihr Gewinn zwischen 123.000 und 540.000 Euro liegt. Überschreiten Sie eines der letztgenannten Größenmerkmale, gelten Sie als Großbetrieb und unterliegen einer fortlaufenden Prüfung durch das Finanzamt.

Für Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe gibt es keinen festen Prüfungsturnus. In der Regel erfolgt die Prüfung bei Auffälligkeiten in der Steuererklärung und nach dem Zufallsprinzip. Zusätzlich existieren interne Statistiken der Finanzverwaltung mit durchschnittlichen Prüfungsabständen für diese Größenklassen. Sie sind jedoch kein geeigneter Maßstab, um auf eine anstehende Betriebsprüfung zu schließen. Wichtigere Anhaltspunkte sind Ereignisse oder Anzeichen wie beispielsweise eine Praxiseinbringung, eine Praxisabgabe oder ein Nachprüfungsvorbehalt im Steuerbescheid.

Teilen

Björn Ziegler

Kanzlei Fuchs + Partner

Steuerberater

In den Böden 1

97332 Volkach

Tel.: 09381 8080-10

Fax: 09381 8080-80

E-Mail: kanzlei@fuchs-und-partner.de
http://www.fuchs-und-partner.de

Leser-Kommentare

Sie müssen eingeloggt sein, um einen Kommentar zu verfassen.