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Alle 14 Tage die aktuellsten Meldungen, Tipps und Trends aus der Zahnheilkunde in Ihre Mailbox. >>Jetzt kostenlos abonnierenBetriebsprüfung: Neue Größenklassen ab 2010
DruckenWie häufig Sie bzw. Ihre Praxis von Ihrem Finanzamt geprüft werden, hängt stark von der Größe Ihrer Praxis ab. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 20.08.2009 die für das Jahr 2010 gültigen Größenklassen veröffentlicht.
Demnach gilt eine Praxis als Kleinstbetrieb, wenn diese höchstens 160.000 Euro Umsatz oder höchstens 34.000 Euro Gewinn erwirtschaftet.
Mit Umsätzen zwischen 160.000 und 790.000 Euro oder einem Gewinn zwischen 34.000 und 123.000 Euro gilt Ihre Praxis als Kleinbetrieb. Den Status eines Mittelbetriebs erhalten Sie, wenn Sie zwischen 790.000 und 4.300.000 Euro Umsatz erwirtschaften oder wenn Ihr Gewinn zwischen 123.000 und 540.000 Euro liegt. Überschreiten Sie eines der letztgenannten Größenmerkmale, gelten Sie als Großbetrieb und unterliegen einer fortlaufenden Prüfung durch das Finanzamt.
Für Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe gibt es keinen festen Prüfungsturnus. In der Regel erfolgt die Prüfung bei Auffälligkeiten in der Steuererklärung und nach dem Zufallsprinzip. Zusätzlich existieren interne Statistiken der Finanzverwaltung mit durchschnittlichen Prüfungsabständen für diese Größenklassen. Sie sind jedoch kein geeigneter Maßstab, um auf eine anstehende Betriebsprüfung zu schließen. Wichtigere Anhaltspunkte sind Ereignisse oder Anzeichen wie beispielsweise eine Praxiseinbringung, eine Praxisabgabe oder ein Nachprüfungsvorbehalt im Steuerbescheid.







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