Nicotinersatztherapie nicht erstattungsfähig

Drucken Von Stephan David Küpper    aktualisiert am 15.02.2010

Seit mehr als 25 Jahren sind Arzneimittel zur Behandlung der Tabakabhängigkeit in Deutschland zugelassen. Jedoch werden die Kosten der Medikamente von den GKVs nicht erstattet.

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Die Nicotinersatztherapie (NET) ist von der WHO sowie von zahlreichen weiteren Gesundheitsorganisationen, darunter das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) wissenschaftlich anerkannt – es ist belegt, dass sich die Erfolgswahrscheinlichkeit eines Rauchstopps bei konsequenter Anwendung von Nicotinersatz im Gegensatz zum Medikamentenverzicht verdoppelt.

Trotz der belegten Wirksamkeit wird NET vom Gesetzgeber in Deutschland in die Gruppe der so genannten „Lifestyle-Drogen“ eingeordnet, was bedeutet, dass diese Medikamente von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen sind. Die Einordnung geschieht vor dem Hintergrund von jährlichen Ausgaben des Gesundheitssystems in der Höhe von berechneten 21 Milliarden Euro. Es wird jedoch die internationale Einstufung der Tabakabhängigkeit als Sucht und mithin als Krankheit negiert – eine strukturierte medikamentöse und ärztliche Therapie verbunden mit einer Kostenerstattung, wie sie auch bei der Alkoholabhängigkeit oder anderen lebensbedingten Krankheiten gegeben ist, wird hier nicht realisiert.


Quelle und Kontakt: Initiative Raucherentwöhnung, Stephan David Küpper, Ubierstraße 71- 73, 53173 Bonn



 

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