Keine honorarrechtliche Gleichstellung mit Neuniederlassung bei Praxisverlegung

Drucken Von Kanzlei Fuchs und Martin    aktualisiert am 29.09.2011

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 05.05.2011 (Az.: L 5 KA 4/10) entschieden.

Quelle: ©Gerd Altmann/dker.com-ocal/pixelio.de
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Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 05.05.2011 (Az.: L 5 KA 4/10) entschieden, dass die bloße Verlegung einer Praxis innerhalb desselben Planungsbereichs und innerhalb derselben Stadt nicht die honorarrechtliche Gleichstellung mit einer neuen Niederlassung im Sinne des anzuwendenden Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) rechtfertige. In der bloßen Verlegung der Praxis sei aufgrund des eindeutigen Wortlautes des HVM keine Neuniederlassung zu sehen.
Quelle:

Kanzlei Fuchs und Martin, Würzburg; www.fuchsundmartin.de

ZMK | Jg. 27 | Ausgabe 9 _ September 2011

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