Zahnaufhellung live erleben!
>> Jetzt mit Philips ZOOM einen Termin für eine kostenlose Zahnaufhellungs-Schulung ausmachen
ZMK-aktuell – der Newsletter
Alle 14 Tage die aktuellsten Meldungen, Tipps und Trends aus der Zahnheilkunde in Ihre Mailbox. >>Jetzt kostenlos abonnierenVerlust des Arbeitszeugnisses – Anspruch auf Ersatzausstellung durch den Arbeitgeber?
DruckenWird ein Arbeitszeugnis beschädigt oder geht es verloren, ist nicht entscheidend, ob der Arbeitnehmer dies zu vertreten hat.

Bild: (C) Pixelio / tarudeone
Wichtiger ist die Frage, ob dem bisherigen Arbeitgeber eine Ersatzausstellung zugemutet werden kann. Durch die ursprüngliche Zustellung des Arbeitszeugnisses vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ist die Verpflichtung des Arbeitgebers erloschen. Der Arbeitgeber ist jedoch im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine neue Ausfertigung zu überlassen. Zumutbar ist es, den Text noch einmal abzuschreiben oder die im PC gespeicherte Vorlage noch einmal auszugedrucken. (Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 07.02.2011 – Az.: 16Sa1195/10)
Mehr zu diesem Thema
ZMK | Jg. 27 | Ausgabe 7-8 _ Juli/August 2011






Leser-Kommentare
Sie müssen eingeloggt sein, um einen Kommentar zu verfassen.