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Nachbehandlung nach einem chirurgischen Eingriff
DruckenIst die XN (chirurgische Wundrevision) in einer Sitzung mit der N (Nachbehandlung) abrechenbar?

Die chirurgische Wundrevision nach BEMA Nr. 46 (Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht) als selbstständige Leistung in einer besonderen Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich ) kann nicht in derselben Sitzung an dergleichen Stelle neben der Nachbehandlung nach BEMA Nr. 38 (Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff oder Tamponieren oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbstständige Leistung, je Sitzung) abrechnet werden.
Dieses schließt jedoch nicht grundsätzlich aus, die N und die XN in derselben Sitzung in demselben Quadranten oder demselben Frontzahnbereich zu berechnen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um getrennte Wundgebiete handelt. Wurden also beispielsweise die Zähne 36 und 38 durch Osteotomie entfernt und in der darauffolgenden Sitzung muss regio 38 ein Knochensplitter entfernt werden sowie regio 36 ein Streifen gewechselt werden, ist die gleichzeitige Berechnung der Nr. 46 und Nr. 38 möglich. Dieses geht aus den BEMA-Bestimmungen zur Nr. 38 hervor:
- Nachbehandlungen sind abrechnungsfähig, wenn sie in besonderen Sitzungen, nicht jedoch in unmittelbar zeitlichen Zusammenhang mit einer Extraktion oder Operation erforderlich sind.
- Eine Leistung nach Nr. 38 kann nicht neben Leistungen nach den Nrn. 36, 37 oder 46 abgerechnet werden, soweit Maßnahmen in derselben Sitzung an derselben Stelle erfolgen.
Der Abrechnungstipp ist von der Autorin nach ausführlicher Recherche erstellt worden. Eine Haftung und Gewähr wird jedoch ausgeschlossen.






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