GOZ 902 ist mehrfach je Implantat abrechenbar

Drucken Von Sabine Schröder, ZMV    aktualisiert am 22.06.2011

Der Leistungstext zu der Gebührenziffer 902 lautet:
Einsetzen einer Implantatschablone zur Überprüfung der Knochenkavität

Bild: Initiative ProDente e.V.
Bild: Initiative ProDente e.V.


Es gibt keine Einschränkung dahingehend, wie von Kostenerstattern gerne behauptet, dass diese Gebührenziffer nur einmal pro inseriertem Implantat berechenbar ist. Beim Aufbereiten einer Knochenkavität für ein Implantat sind verschiedene Bohrungen unterschiedlicher Länge und Durchmesser vorzunehmen. Um eine Schädigung der Kieferhöhlen, Nasenhöhlen oder eine Läsion des nervus mandibularis zu verhindern, sind Tiefenmessungen notwendig. Auch aus prothetischen Aspekten können, vor allem bei gleichzeitiger Insertion von mehreren Implantaten in einem Kiefer, Mehrfachmessungen notwendig werden. Je nach Implantatsystem ist ein mehrfaches Überprüfen der jeweiligen Knochenkavität schon aus forensischen Gründen erforderlich.

Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer (Stand 03.12.2004):

Messschablone:

Die Leistung nach GOZ Nr. 902 ist je nach Notwendigkeit, ggf. auch mehrfach pro Implantat, berechenbar.



Die Berechnung der GOZ 902 erfolgt also nach tatsächlich erbrachter Häufigkeit, nicht nur einmal je Implantat.




Die Abrechnungshinweise sind von der Autorin nach ausführlicher Recherche erstellt worden. Eine Haftung und Gewähr wird jedoch ausgeschlossen.

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S.Schröder

Sabine Schröder, ZMV

APZ Abrechnung & Praxisorganisation für Zahnärzte

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