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Alle 14 Tage die aktuellsten Meldungen, Tipps und Trends aus der Zahnheilkunde in Ihre Mailbox. >>Jetzt kostenlos abonnierenAbrechnung einer Sofortimplantation von 8 Keramikimplantaten
DruckenAuf den Beitrag "Sofortbelastung von Keramikimplantaten im zahnlosen Oberkiefer" zeigt nachstehend unsere Abrechnungsexpertin auf, wie diese aufwendige implantologische Behandlung mit acht Keramikimplantaten im transgingivalen Einheilungsmodus, Langzeitprovisorium und einer definitiven Versorgung mit vollkeramischer Suprakonstruktion abgerechnet werden kann.

Die implantologische Behandlung im Fallbericht „Sofortbelastung von Keramikimplantaten im zahnlosen Oberkiefer“ teilt sich auf in vier Therapieschritte, deren Abrechung im Folgenden jeweils gesondert aufgeführt wird.
- Vorbereitende Maßnahmen (Röntgenaufnahmen, funktionsanalytische Maßnahmen, Schichtaufnahmen mittels Computertomographie, Anfertigung einer CT-Scanschablone, Umarbeitung der Scanschablone in eine Bohrschablone, virtuelle Planung der Implantatpositionen, Anfertigung eines Protokolls mit allen relevanten Koordinaten)
- Insertion von acht einteiligen Keramikimplantaten einschließlich weichteilchirurgischer Maßnahmen
- Anfertigung eines Langzeitprovisoriums/Eierschalprovisoriums (zementiert)
- Anfertigung der definitiven vollkeramischen Versorgung (zementiert)
1. Vorbereitende Maßnahmen
| Eingehende Untersuchung | GOZ 001 | |
| Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung – gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken –, einschließlich Beratung, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen | GOÄ 34 analog | |
| Anfertigung von Situationsmodellen | GOZ 006 zzgl. Material- und Laborkosten | |
| Anfertigung einer OPG-Röntgenaufnahme | GOÄ 5004 | |
| Analyse der schädelbezüglich und in zentrischer Okklusion im Artikulator montierten Modelle | GOZ 800, 801, 802, 803, 804, 808 zzgl. Material- und Laborkosten | |
| Digitale Volumentomographie | GOÄ 5370 | |
| Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion | GOÄ 5377 | |
| Anfertigung und Anlegen einer CT-Scanschablone | GOÄ 2700 oder GOZ 700 analog zzgl. Material- und Laborkosten | |
| Virtuelle Planung und Festlegung der Implantatpositionen, Anfertigung eines Protokolls mit den erforderlichen Daten | GOZ 900* | |
| Umarbeitung der Scanschablone in eine Bohrschablone | GOÄ 2702 oder GOZ 703 analog zzgl. Material- und Laborkosten | |
| *Hinweis: Die Höhe des Steigerungsfaktors sollte nach § 5 Abs. 2 GOÄ angemessen bestimmt werden. |
2. Insertion von acht Keramikimplantaten
| Lokalanästhetikum zur Reduktion der Blutungsneigung (OP in Narkose) | GOZ 010, GOZ 009 | |
| Einsetzen der Bohrschablone | GOÄ 2700 oder GOZ 700 | |
| Fixierung der Bohrschablone durch zwei Osteosyntheseschrauben | 2 x GOZ 903 analog zzgl. Material | |
| Präparieren der Knochenkavität für ein enossales Implantat | 8 x GOZ 901* | |
| Einsetzen einer Implantatschablone zur Überprüfung der Knochenkavität | 16 x GOZ 902 | |
| Einbringen eines enossalen Implantats | 8 x GOZ 903* zzgl. Materialkosten Implantate | |
| Wundränder vestibulär und palatinal leicht halbmondförmig exzidiert und um die Abutments herum vernäht | GOÄ 2381, je Hautlappenplastik+ OP-Zuschlag GOÄ 442 zzgl. Materialkosten für chirurgisches Abdeckset, atraumatisches Nahtmaterial, sterile OP-Handschuhe etc. | |
*Hinweis: Die Höhe des Steigerungsfaktors sollte nach § 5 Abs. 2 GOÄ angemessen bestimmt werden. Für die Überschreitung des 3,5-fachen Satzes ist nach § 2 Abs. 1 und 2 GOÄ mit dem Patienten eine vorherige, abweichende Vereinbarung über die Höhe der Vergütung zu treffen. Der erhöhte Aufwand ist hier gegeben durch den besonderen Aufwand der virtuellen Festlegung der Implantatposition. |
3. Anfertigung eines Langzeitprovisoriums
| Versorgung eines Kiefers mit einem Interimszahnersatz als Langzeitprovisorium, je Krone | 8 x GOZ 708* zzgl. Material- und Laborkosten |
| Versorgung eines Kiefers mit einem Interimszahnersatz als Langzeitprovisorium, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel | GOZ 709 je Brückenglied* zzgl. Material- und Laborkosten |
| Anfertigung einer OPG-Röntgenaufnahme | GOÄ 5004 |
| Spülung mit chlorhexidinhaltiger Lösung zur Vorbeugung gegen eine Keimbesiedlung | GOZ 330 |
| Aufklärungsgespräch bzgl. Belastung des Provisoriums, Pflegehinweise | GOZ 619 |
| Nahtentfernung | GOZ 330 |
| Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und Artikulation durch Einschleifen des natürlichen Gebisses oder bereits vorhandenen Zahnersatzes, je Sitzung | GOZ 404 ggf |
| *Hinweis: Die Höhe des Steigerungsfaktors sollte nach § 5 Abs. 2 GOÄ angemessen bestimmt werden. Für die Überschreitung des 3,5-fachen Satzes ist nach § 2 Abs. 1 und 2 GOÄ mit dem Patienten eine vorherige, abweichende Vereinbarung über die Höhe der Vergütung zu treffen. Der erhöhte Aufwand ist hier gegeben durch die individuelle Gestaltung der Implantataufbauten durch den Behandler (Kürzen, Ausgleich von Divergenzen, Unterfütterung, Ausarbeitung). |
4. Anfertigung der vollkeramischen Suprakonstruktion
| Symptombezogene Untersuchung | GOÄ 5 |
| Beratung | GOÄ 1 |
| Entfernung des temporär befestigten Langzeitprovisoriums | kein zahnärztlicher Honoraransatz möglich |
| Elektrochirurgische Konturierung des Gingivalrandes | GOZ 308, je Exzision |
| Anfertigung von Situationsmodellen | GOZ 006 zzgl. Material- und Laborkosten |
| Rezementierung des Langzeitprovisoriums | kein zahnärztlicher Honoraransatz möglich, ggf. Reinigung/Ausbesserung nach BEB |
| Gingivaretraktion durch Doppelfadentechnik | GOZ 203, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich |
| Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer | GOZ 517* zzgl. Material- und Laborkosten |
| Gesichtsbogenregistrierung, Montage der Meistermodelle in einen volljustierbaren Artikulator | GOZ 801, 802, 804 GOZ 806 zzgl. Material- und Laborkosten |
| Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Vollkrone (Hohlkehl- und Stufenpräparation) oder Einlagefüllung (Anmerkung: Ansatz der GOZ 501 möglich, da durch den Behandler die Implantataufbauten individualisiert wurden) | 8 x GOZ 501* zzgl. Material- und Laborkosten |
| Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel | GOZ 507, je Brückenglied* zzgl. Material- und Laborkosten |
| Anfertigung einer OPG-Röntgenaufnahme | GOÄ 5004 |
| Aufklärungsgespräch bzgl. Mundhygiene und Recallnotwendigkeit | GOZ 619 |
| *Hinweis: Die Höhe des Steigerungsfaktors sollte nach § 5 Abs. 2 GOÄ angemessen bestimmt werden. Für die Überschreitung des 3,5-fachen Satzes ist nach § 2 Abs. 1 und 2 GOÄ mit dem Patienten eine vorherige, abweichende Vereinbarung über die Höhe der Vergütung zu treffen. Der erhöhte Aufwand ist hier gegeben durch die individuelle Gestaltung der Implantataufbauten durch den Behandler (Kürzen, Ausgleich von Divergenzen, Ausarbeitung) sowie durch den erhöhten Zeitaufwand aufgrund der vielfachen Anproben bei der Anfertigung einer hochwertigen vollkeramischen Suprakonstruktion. |
Die Abrechnungshinweise sind von der Autorin nach ausführlicher Recherche erstellt worden. Ggf. können noch weitere Leistungen hinzukommen. Eine Haftung und Gewähr werden jedoch ausgeschlossen.






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