Zahnärzte und Ärzte dürfen gewerbliche Werbemethoden nutzen

Drucken Von Fachanwaltskanzlei Bahner    aktualisiert am 14.07.2011

Auch Ärzte und Zahnärzte dürfen werben! – Für diese Freiheit macht sich Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht in Heidelberg und Fachbuchautorin beim renommierten Springer Verlag Heidelberg, bereits seit vielen Jahren stark. Das Bundesverfassungsgericht hat nun in zwei Entscheidungen berufsrechtliche Sanktionen gegen Zahnarzt gekippt.

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