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Weiterbildung: lange Rückzahlungsfrist ist unzulässig
DruckenRückzahlungsklauseln zu Weiterbildungskosten sind unwirksam, wenn sie Arbeitnehmer zu lange an die Firma binden, so das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen: 3 AZR 900/07).
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