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Verwaltungsgericht Münster: Keine Faltenunterspritzungen durch Zahnärzte im Gesichts- und Halsbereich
DruckenDas Verwaltungsgericht Münster hat am 19.04.2011 entschieden, dass Zahnärzte keine Faltenbehandlungen im Gesichts- oder Halsbereich durchführen dürfen. Die entsprechende Feststellungsklage einer Zahnärztin aus dem Raum Bielefeld gegen die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe wurde abgewiesen.




