Versorgungsstrukturgesetz: Erster Schritt für das Reformkonzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“

Drucken Von BZÄK    aktualisiert am 05.12.2011

Das Reformkonzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ (AuB-Konzept) von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) soll helfen, die zahnmedizinische Versorgung für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen zu verbessern

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Der Deutsche Bundestag hat Mitte November in Form eines Änderungsantrages zum Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) beschlossen, eine Regelung vorzugeben, über die im BEMA zusätzlich zum Wegegeld eine gesondert abrechenbare Gebührenposition für das Aufsuchen der Pflegebedürftigen vorzusehen ist. Damit ist im Gesetz bislang ein erster Schritt in Form einer Einzelmaßnahme vorgesehen. Der schrittweise Ausbau des Gesamtkonzepts muss weiter verfolgt werden.

BZÄK und KZBV sehen die geplante Ergänzung des Versorgungsstrukturgesetzes zur verbesserten zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung als ersten Schritt in die richtige Richtung. Der vor dem Hintergrund begrenzter Finanzmittel geplante Schritt reicht jedoch nicht aus, die Versorgungssituation der Betroffenen umfänglich zu verbessern. Das GKV-VStG, das auch die Beteiligung der BZÄK im Gemeinsamen Bundesausschuss bei der Erstellung von Qualitätsrichtlinien vorsieht, wird am 02. Dezember abschließend im Bundestag beraten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Es soll zum 01. Januar 2012 in Kraft treten.

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