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Urteil: Kassenärztliche Vereinigungen müssen Versicherte über Behandlungskosten informieren
DruckenGesetzlich Krankenversicherte können von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ihres Bundeslandes Auskunft über dort gespeicherte personenbezogene Sozialdaten verlangen - auch über abgerechnete medizinische Leistungen.
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