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„Studie“ auf tönernen Füßen – Zahnmedizinische Dienstleistung ist keine Industrieware
DruckenGemeinsam mit dem „stern“ hat die ERGO-Versicherung eine sogenannte Studie zur „Qualität des zahnärztlichen Erstbefundes” vorgestellt

Im Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen drei Zahnärzten und dem Institut für angewandte Verbraucherforschung e. V. (IFAV) kommen die beiden Wirtschaftsunternehmen zu dem Schluss, dass ein Drittel der Befunderhebungen in zahnärztlichen Praxen Mängel aufweisen.
Die in dieser „Studie“ angewandte Methodik mit bundesweit 114 durch 23 Probanden ermittelten Stichproben aus dem Jahr 2010 ist dabei unklar und bedarf eines – den wissenschaftlichen Methoden für repräsentative Aussagen – anerkannten Musters. Da hilft es nicht, dass sich einer der an der „Studie“ beteiligten Zahnärzte mit einem selbst zusammengestellten Programm einen pseudowissenschaftlichen Anstrich gibt.
Bemerkenswert ist auch, dass ein Institut für Verbraucherforschung beauftragt wurde. (Zahn)Medizinische Dienstleistungen sind jedoch im Grundsatz keine Waren, die den Marktprinzipien unterliegen und als gleich bleibendes Produkt „verkauft“ werden.
„Der Umfang und Aufwand einer zahnmedizinischen Leistung hängt wesentlich vom Einzellfall ab“, stellt der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen, Dr. Jobst-W. Carl, fest. Er gibt zu bedenken: „Es gibt primär nicht die einfache oder die komplizierte Leistung, sondern unter Einbeziehung der Erwartungshaltung der Patienten und der Befunde zahlreiche Alternativlösungen. Unter Umständen muss sogar während einer Behandlung aufgrund neuer Erkenntnisse, die sich beispielsweise beim Erhaltungsversuch eines Zahnes ergeben, vom ursprünglichen Behandlungsplan abgewichen werden“.
Die möglichen, wissenschaftlich abgesicherten Therapiealternativen sind daher nicht durch sogenannte kommunikationslose „Testverkäufe“ oder Studienmethoden aus dem Bereich der Marktforschung vergleichbar.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber auch „befundbezogene Festzuschüsse“ in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt, durch die der Patient eine erweiterte Wahl- und ein verstärktes Mitbestimmungsrecht bei der Therapieauswahl erhalten hat.
Von wesentlicher Bedeutung bei der Therapieauswahl ist das gewachsene Patientenvertrauen. Und das ist in Deutschland bei 90 %iger Zahnarztbindung besonders stark ausgeprägt und steht damit im krassen Widerspruch zum Ansehen von Versicherungsvertretern und -konzernen.
Schließlich bleibt die Frage nach den Hintergründen für diese „Studie“ der ERGO Direkt-Versicherung. Sie möchte in ihrem Marktsegment bestehen und aus den bekannten Gründen an ihrem Image arbeiten. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn ausgerechnet die Autoren der ERGO-Studie abschließend einen ethischen Verhaltenskodex einfordern. Vor dem Hintergrund von Sexskandalen im Versicherungsgewerbe, mit denen sich auch „stern.de“ ausgiebig beschäftigt hatte, klingt das nicht sehr überzeugend.




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