Referentenentwurf der Bundesregierung zum GKV-Finanzierungsgesetz

Drucken Von BZÄK    aktualisiert am 06.09.2010

Der erste Entwurf für das Finanzierungsgesetz der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) enthält diverse Neuregelungen für Ärzte und Kliniken, auch die Zahnärzte sollen ihren Beitrag leisten. Der „Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ beschränkt sich im Kern auf die kurzfristige Schließung von Finanzierungslücken.

Um den gesamten Inhalt sehen zu können, müssen Sie eingeloggt sein.

Klicken Sie bitte hier, um sich einzuloggen.