Zahnaufhellung live erleben!
>> Jetzt mit Philips ZOOM einen Termin für eine kostenlose Zahnaufhellungs-Schulung ausmachen
KZV-Factoring ist weiterhin zulässig – Zahnärzte können ihre KZV-Forderungen an private Abrechnungsstellen abtreten
DruckenDurch ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) aus Dezember 2008* zur Reichweite des Schutzes und Weitergabe von Patientendaten in der gesetzlichen Krankenversicherung an private Abrechnungsstellen sind viele Zahnärzte verunsichert.
Um den gesamten Inhalt sehen zu können, müssen Sie eingeloggt sein.



