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HOZ nur mit betriebswirtschaftlichem Bewertungssystem auf GOZ übertragbar
DruckenIm April hat die Arbeitsgruppe des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ihre Arbeit aufgenommen. Neben dem BMG und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sind auch die Beihilfe und die PKV an den Arbeiten aktiv beteiligt. Aktuell ermitteln die Teilnehmer die betriebswirtschaftlichen Konsequenzen einer GOZ-Novellierung auf der Grundlage der Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ).
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