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Der DAZ begrüßt die Abkehr von der Öffnungsklausel in der GOZ-Novelle
DruckenMit dem Verzicht auf die Einführung einer Öffnungsklausel in die geplante neue Zahnärztliche Gebührenordnung hat das Bundesministerium für Gesundheit eine ordnungspolitisch überaus wichtige Entscheidung getroffen, die der Deutsche Arbeitkreis für Zahnheilkunde ausdrücklich begrüßt.




