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Bundesärztekammer und Bundeszahnärztekammer warnen vor Öffnungsklausel
DruckenDie Bundesärztekammer (BÄK) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben sich erneut deutlich gegen eine Öffnungsklausel in den Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) ausgesprochen.
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