Betriebliche Weihnachtsfeiern und andere Veranstaltungen

Wann feiert der Fiskus mit?

Drucken Von Bundessteuerberaterkammer    aktualisiert am 18.11.2010

Großer Beliebtheit erfreuen sich in den vorweihnachtlichen Wochen Betriebsfeste, die den Mitarbeitern einmal außerhalb des stressigen Arbeitsalltages Gelegenheit zu Kommunikation und Entspannung bieten. Sie sind auch als Dankeschön für die geleistete Arbeit gedacht und als Motivation für ein über die Arbeit hinausgehendes zwischenmenschliches Miteinander. Deshalb werden oft zu derartigen Veranstaltungen auch Partner eingeladen. Aber Achtung, was gut gemeint ist, kann sich steuerlich negativ niederschlagen. Das ist dann der Fall, wenn der Höchstbetrag für den steuerfreien Bezug auch nur um einen einzigen Cent überschritten wird. Dann nämlich sind normalerweise die gesamten Kosten für den Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil zu behandeln und werden somit lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Bild: (C) SarahC / PIXELIO
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