Umsatzsteuerbefreiung für ärztliche Leistungen

Drucken Von Kanzlei Martin    aktualisiert am 30.12.2010

Eine jüngst abgestimmte Verwaltungsansicht zum Thema Umsatzsteuerbefreiung für ärztliche Leistungen, und zwar für die Tätigkeit bei Schönheitsoperationen, ist ebenfalls für Zahnärzte interessant. Bleaching zählt zu Schönheitsoperationen und fällt demnach unter die umsatzsteuerpflichtigen Behandlungen, wie nachfolgend erläutert wird.

Bild: (C)  / PIXELIO
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