Steuer: Gemischt veranlasste Reisekosten besser abziehbar gestalten

Drucken Von Björn Ziegler    aktualisiert am 25.01.2011

Ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom vergangenen Jahr erlaubt es dem Zahnarzt, gemischt veranlasste Reisekosten steuerlich geltend zu machen. Dabei kommt es darauf an, wie groß der beruflich motivierte Zeitanteil ausfällt. Und der Gesetzgeber verlangt, soweit möglich, eine Zuordnung der Kosten zu den privaten und den beruflichen Reisetagen. Wie dieser Regelung nachgekommen werden kann, lesen Sie im Folgenden nach.

Bild: (C) Klicker / PIXELIO
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