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Verheiratete haben nun neue Möglichkeiten

Lohnsteuerklassenwahl ab 2010

Drucken Von Frank Zingelmann, Steuerberater, RA u. Steuerberater    aktualisiert am 09.11.2009

Auch für angestellte Zahnärzte und ihre Ehepartner interessant: Ab dem Jahre 2010 gibt es die Möglichkeit, anstelle der bisherigen Steuerklassenwahl III/V die Anwendung des so genannten Faktorverfahrens beim Finanzamt zu beantragen. Die gesetzliche Zielsetzung dieser "dritten Steuerklassenkombination" ist es, die hohe Abgabenlast in Fällen der Steuerklasse V zu beseitigen. Nachfolgend wird die neue Steuerklassenkombination nebst ihrer Auswirkung auf den Lohnsteuerabzug erläutert.

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