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Lohnsteuerkarte 2010 Ihres Personals unbedingt aufheben

Drucken Von Björn Ziegler    aktualisiert am 11.09.2010

Bereits Ende des Jahres 2007 verfügte der Gesetzgeber, dass letztmals für den Veranlagungszeitraum 2010 Lohnsteuerkarten in Papierform ausgestellt werden. Ab dem Jahr 2011 sollten Arbeitgeber die Lohnsteuermerkmale ihrer Arbeitnehmer elektronisch von der Finanzverwaltung abrufen können (ELStAM).

Bild: (C) Uwe Steinbrich / PIXELIO
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