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DruckenAuch wenn Patienten das Ölgemälde im Behandlungszimmer würdigen – das Finanzamt wird sich aus diesem Grunde noch lange nicht zur steuerlichen Anerkennung dieses Kunstwerks verpflichtet sehen. Übersteigt der Anschaffungspreis dafür eine bestimmte Grenze, wird der Fiskus den Anspruch auf einen steuerlichen Abzug zurückweisen oder beschneiden, da es sich aus seiner Sicht um einen „anerkannten Meister“ handelt, der künftig noch an Wert gewinnen wird, also im steuerlichen Sinn keine „Abnutzung“ zeigt.
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