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Kunst in der Zahnarztpraxis

Drucken Von Felix Martin    aktualisiert am 31.05.2010

Auch wenn Patienten das Ölgemälde im Behandlungszimmer würdigen – das Finanzamt wird sich aus diesem Grunde noch lange nicht zur steuerlichen Anerkennung dieses Kunstwerks verpflichtet sehen. Übersteigt der Anschaffungspreis dafür eine bestimmte Grenze, wird der Fiskus den Anspruch auf einen steuerlichen Abzug zurückweisen oder beschneiden, da es sich aus seiner Sicht um einen „anerkannten Meister“ handelt, der künftig noch an Wert gewinnen wird, also im steuerlichen Sinn keine „Abnutzung“ zeigt.

Bild: (C) Günter Havlena / PIXELIO
Bild: (C) Günter Havlena / PIXELIO
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