Kindergeld bei Auslandsstudium/-aufenthalt

Drucken Von Kanzlei Martin    aktualisiert am 25.01.2011

Das Kindergeld bei Auslandsstudium/-aufenthalt außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) kann entfallen, wenn die Aufenthaltsdauer des Kindes bei den Eltern weniger als 5 Monate im Jahr beträgt.

Bild: (C) adel / PIXELIO
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