Steuerfreie Gesundheitsförderung für das Praxispersonal

Gönnen Sie Ihrer Mitarbeiterin eine Massage

Drucken Von Kanzlei Fuchs und Partner    aktualisiert am 18.01.2011

Seit 2009 haben Sie die Möglichkeit, Ihren Arbeitnehmern steuerfreie Leistungen zur Gesundheitsförderung zukommen zu lassen. Welche Leistungen dies sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie in den folgenden Ausführungen.

Alexandra H. pixelio
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