Geschenkgutschein ist Geldschein

Drucken Von Felix Martin    aktualisiert am 27.10.2010

Alle Jahre wieder: Weihnachten steht vor der Tür und so mancher Arbeitgeber möchte mit einem Geschenkgutschein seiner Mitarbeiterin eine Freude machen. Freudig ist dies aber nur, wenn Sie beachten, dass auf dem Gutschein eine Sache konkret bezeichnet sein sollte und eben nicht „nur“ eine Wertangabe genannt wird. Dann wäre der Gutschein nämlich steuertechnisch als Barlohn einzustufen, wie Sie den folgenden Ausführungen entnehmen können.

Bild: (C) Juana Krener / PIXELIO
Bild: (C) Juana Krener / PIXELIO
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