Finanzamt darf Erstattungszinsen nicht mehr besteuern

Drucken Von RA Alexander Littich, Ulf Hausmann    aktualisiert am 26.01.2011

Erstattungszinsen – also gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt – unterliegen nicht der Einkommensteuer. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 15. Juni 2010 (Aktenzeichen: VIII R 33/07) entschieden, wie in den folgenden Ausführungen nachzulesen ist

Bild: (C) Thorben Wengert / PIXELIO
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