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ZMK-aktuell – der Newsletter
Alle 14 Tage die aktuellsten Meldungen, Tipps und Trends aus der Zahnheilkunde in Ihre Mailbox. >>Jetzt kostenlos abonnierenFinanzamt darf Erstattungszinsen nicht mehr besteuern
DruckenErstattungszinsen – also gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt – unterliegen nicht der Einkommensteuer. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 15. Juni 2010 (Aktenzeichen: VIII R 33/07) entschieden, wie in den folgenden Ausführungen nachzulesen ist
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