Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung: Was ist steuerbegünstigt?

Drucken Von Felix Martin    aktualisiert am 07.09.2010

Nach den entsprechenden Regelungen im Einkommenssteuergesetz kann ein Arbeitgeber und damit auch der Inhaber einer Zahnarztpraxis, seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum Arbeitslohn Leistungen gewähren, die der sogenannten Gesundheitsförderung dienen und die steuerfrei sind. In den folgenden Ausführungen wird erläutert, welche Leistungen erlaubt bzw. nicht erlaubt sind, wie etwa der Beitrag zu einem Fitnessstudio, und welche Fördergrenzen gesetzlich geregelt sind.

Bild: (C) Klaus-Uwe Gerhardt / PIXELIO
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