Wenn Sie Gutscheine statt oder ergänzend zum Honorar bekommen

Drucken Von Felix Martin    aktualisiert am 25.10.2011

Erhalten Sie als Praxisinhaber zusätzlich oder anstelle eines Honorars Gutscheine, so müssen Sie beachten, dass es sich dabei steuerlich um Praxiseinnahmen handelt. Dies erläutert der folgende Hinweis ebenso wie die damit verbundene steuerliche Konsequenz.

Quelle: ©Gerd Altmann/pixelio.de
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