Was Sie bei Nebentätigkeiten Ihrer Mitarbeiter beachten sollten

Drucken Von Dr. Norbert Pflüger, Jörg Schwab    aktualisiert am 23.02.2011

Vielen Familien reicht ein doppeltes Einkommen nicht mehr; sie sind auf zusätzliche Einkünfte aus Nebentätigkeiten angewiesen. Grundsätzlich aus der Sicht der Mitarbeiterin kein Problem. Sie benötigt für die Ausübung einer Nebentätigkeit nicht Ihre, sprich die Genehmigung des Arbeitgebers, da das Recht auf freie Berufsausübung durch das Grundgesetz geschützt ist. Dennoch hat die Sache einen Haken, denn Sie möchten ja, dass die Arbeitsqualität Ihrer Mitarbeiterin in Ihrer Praxis durch einen Nebenjob nicht leidet. Deshalb sollten Sie, wie nachfolgend dargestellt, wissen, was aus arbeitsrechtlicher Sicht bei einem Nebenjob zu beachten ist.

Bild: (C) Günter Havlena / PIXELIO
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