Vorsicht bei Verzicht auf Praxisgebühr gegenüber Mitarbeitern

Drucken Von Felix Martin    aktualisiert am 30.06.2011

Wenn Sie auf die Praxisgebühr gegenüber Mitarbeitern verzichten, müssen Sie beachten, dass es sich dabei im Ergebnis um Barlohn und nicht um einen Sachbezug handelt. Das hat Konsequenzen für die Steuer- und Abgabenpflichten insbesondere für Mitarbeiter auf Minijobbasis, wie der folgende Hinweis erläutert.

Bild: (C) frugola / PIXELIO
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