Vorsicht bei gesponserten Kongressen und bei Rabatten auf Implantate

Drucken Von RA André Martin    aktualisiert am 04.10.2011

Als Arzt und Zahnarzt sind Sie verpflichtet alle Rabatte an Ihre Patienten weiterzugeben. Lediglich Skonti bis zu drei Prozent werden bisher in der Regel nicht beanstandet.

Quelle: ©Gerd Altmann/dker.com-ocal/pixelio.de
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