Steuerliche Behandlung der Praxisausfallversicherung

Drucken Von Felix Martin    aktualisiert am 24.11.2009

Nach neuestem Urteil des Bundesfinanzhofes sind die Prämien aus einer Praxisausfallversicherung nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, so dass im Gegenzug auch etwaige Leistungen nicht zu versteuern sind. Die folgenden Ausführungen erläutern, warum Zahlungen wegen Krankheit als privat einzustufen sind und wie die Praxisausfallversicherung steuerlich zu beurteilen ist. In diesem Zusammenhang wird auch auf die gesonderte Beurteilung bei Quarantäne eingegangen.

Gericht 424811 R K B by Michael Grabscheit pixelio.de
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