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ZMK-aktuell – der Newsletter
Alle 14 Tage die aktuellsten Meldungen, Tipps und Trends aus der Zahnheilkunde in Ihre Mailbox. >>Jetzt kostenlos abonnierenSteuerliche Behandlung der Praxisausfallversicherung
DruckenNach neuestem Urteil des Bundesfinanzhofes sind die Prämien aus einer Praxisausfallversicherung nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, so dass im Gegenzug auch etwaige Leistungen nicht zu versteuern sind. Die folgenden Ausführungen erläutern, warum Zahlungen wegen Krankheit als privat einzustufen sind und wie die Praxisausfallversicherung steuerlich zu beurteilen ist. In diesem Zusammenhang wird auch auf die gesonderte Beurteilung bei Quarantäne eingegangen.





