Sonderaktionen – rechtliche Möglichkeiten und Grenzen in der Zahnarztpraxis – Teil 1

Drucken Von RA Beate Bahner    aktualisiert am 04.08.2010

Gerade in Zeiten der Krise ist es entscheidend, die eigene Praxis ins Blickfeld potentieller Patienten zu rücken – und zwar auch durch gezielte Werbung und Sonderaktionen. Doch was ist zulässig? Ruft schon die Blumendose für die Milchzähne der Kinder die Zahnärztekammer und damit ein Verfahren wegen Wettbewerbsverstoßes auf den Plan? Darf sich auch der Zahnarzt das Sponsoring von Schulfesten oder Sporttrikots erlauben? Und was ist überhaupt Werbung? Lesen Sie Grundsätzliches und Spezielles zu diesem Thema im folgenden Beitrag nach.

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