So mahnt man rechtssicher ab

Drucken Von RA Armin Rudolf    aktualisiert am 20.05.2011

Formal ist die Abmahnung eine Aufforderung von einer Person an die andere, ein bestimmtes Verhalten zukünftig zu unterlassen. Im deutschen Arbeitsrecht ist sie die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung. Allerdings muss man laut Rechtsprechung bestimmte Formalien und Anforderungen einhalten, damit eine Abmahnung bzw. eine möglicherweise daran anschließende Kündigung wirksam ist und auch einen eventuellen Arbeitsprozess übersteht. Nachfolgend werden diese Voraussetzungen erläutert.

Bild: (C) Thorben Wengert / PIXELIO
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